Beistellung Musterklauseln

Beistellung. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden.
Beistellung. Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben in seinem Eigentum. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen für den Auftraggeber. Es besteht Einvernehmen, dass der Auftraggeber im Verhältnis des Wertes der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung dieser Stoffe und Teile her- gestellten Erzeugnisse ist, die insoweit vom Auftragnehmer für den Auftraggeber verwahrt werden.
Beistellung. Von uns gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen („Beistellungen“) bleiben un- ser Eigentum, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Be- zahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verarbeitung und der Zusammenbau der Beistellungen erfolgen für uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verhältnis des Wertes der Beistel- lungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentümer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten für uns verwahrt werden. Wir behalten uns das Miteigentum an den unter Verwendung unserer Beistellung herge- stellten Erzeugnissen bis zur vollständigen Erfüllung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche vor. Der Lieferant ist zur Weiter- veräußerung der unter Verwendung unserer Beistellung hergestellten Er- zeugnisse im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvor- behalt berechtigt. Der Lieferant tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Wei- terveräußerung dieser Erzeugnisse zustehenden Forderungen mit Neben- rechten in voller Höhe ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Si- cherung unserer durch die Beistellung entstandenen Ansprüche. Der Lie- ferant ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 können wir widerrufen, wenn der Lieferant seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht ord- nungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlung ein- stellt, oder wenn der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldbereinigung über sein Vermögen beantragt. Wir können die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 13 auch widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten eintritt oder einzutreten droht oder beim Lieferant der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung vorliegt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicher- heiten den Wert unserer Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Lieferanten insoweit Sicherungen nach unserer Xxxx freigeben.
Beistellung sind Materialien oder Leistungen, einschließlich Software, die vom Auftraggeber geliefert und vom Auftragnehmer für den Auftrag des Auftraggebers verwendet, verarbeitet oder integriert werden.
Beistellung. 6.1. Von uns beigestelltes Material oder beigestellte Teile, die dem Auftragnehmer zur Be- oder Verarbeitung übergeben werden, sowie gestellte Fertigungs- und Hilfsmittel bleiben auch nach der Be- oder Verarbeitung unser Eigentum. Derartige Materialien und/oder Teile sind als unser Eigentum zu kennzeichnen und separat zu lagern. Er hat das Material mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren und ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn unser Eigentum bei ihm gepfändet wird oder die Pfändung droht. lnterventionskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Beistellung. 12.1 Von uns beigestelltes Material oder Teile, die dem Lieferanten zur Be - oder Verarbeitung übergeben werden, sowie gestellte Fertigungs- und Hilfsmittel bleiben unser Eigentum. Der Lieferant haftet für Verlust oder Beschädigung. Er hat das Material mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren und ist verpflichtet, uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn unser Eigentum bei ihm gepfändet wird oder die Pfändung droht. Interventions- kosten gehen zu Lasten des Lieferanten.
Beistellung. 9.1. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Behälter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Werden die von uns beigestellten Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns beigestellten Sachen zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung; der Lieferant verwahrt die neue Sache für den für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
Beistellung. Von Z-LASER gegen Bezahlung gelieferte oder kostenlos beigestellte Materialien („Beistellungen“) bleiben Eigentum von Z-LASER, sofern Bezahlung geschuldet ist, bis zur vollständigen Bezahlung. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Verarbeitung und Verbindung der Beistellungen erfolgen für Z-LASER.
Beistellung. 7.1 Vom Besteller dem Lieferanten überlassene Gegenstände aller Art bleiben Eigentum des Bestellers. Sie dürfen ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen und Leistungen verwendet werden.
Beistellung. 11.1 Alle dem Lieferanten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände jeglicher Art bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ausschließlich zur Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen verwendet werden. Der Lieferant hat alle ihm überlassenen Gegenstände gegen Verlust und Verschlechterung zu versichern. Ein Zurückbehaltungsrecht des Lieferanten an den Gegenständen des Auftraggebers besteht nicht.