Common use of Anzeige Clause in Contracts

Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 4) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines des Bezugsrechts (Absatz Absätze 1 und 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom von Ihnen und ggf. abweichenden bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragenbetra- gen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 4) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche BezugsberechtigungBezugsberech- tigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 4) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 44 ) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche BezugsberechtigungBezugsberech- tigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und Überschuss. Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung)erfolgt nicht. Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 43) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 54).

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines des Bezugsrechts (Absatz Absätze 1 und 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom von Ihnen und ggf. abweichenden bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschuss- beteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwenden (Absatz 1), • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Absatz 2), • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Vertrag zuordnen (Absatz 3), • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages nicht garantieren können (Absatz 44 ) und • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Absatz 5).

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