Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtre- tung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 13
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtre- tung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 1311
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtre- tung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 13.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kapitalbildende Lebensversicherung
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtre- tung und die Verpfändung (Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 1310
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rentenversicherung Mit Aufgeschobener Rentenzahlung
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtre- tung Abtretung und die Verpfändung (Absatz Ab- satz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. z.B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige bis- her Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmerVersiche- rungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen Verfügungen (z. B. unwiderrufliche unwider- rufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 1314 Was müssen Sie bei Beitragszahlungen beachten?
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Samples: Empfangsbestätigung
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz vgl. Ziffer 2) sowie die Abtre- tung Abtretung und die Verpfändung (Absatz vgl. Ziffer 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z. z.B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfü- gungen Verfügungen (z. B. unwiderrufliche BezugsberechtigungBe- zugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. § 138 Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung