Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Ab- satz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bis- herige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi- cherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwi- derrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfän- dung) getroffen haben.
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Samples: Insurance Policy, Versicherungsbedingungen, Empfangsbestätigung Über Die Ihnen Ausgehändigten Unterlagen
Anzeige. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (Absatz 2) sowie so- wie die Abtretung und die Verpfändung (Ab- satz Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (z.z. B. Papierform, E-Mail) angezeigt worden sind. Der bis- herige bisheri- ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi- cherungsnehmerVersicherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen Verfü- gungen (z. B. unwi- derrufliche unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfän- dung) getroffen haben.
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Samples: Insurance Policy