Common use of Anzeige Clause in Contracts

Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie eine Abtretung oder Verpfändung (siehe Ab- satz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer; es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie eine Abtretung oder und Verpfändung (siehe Ab- satz Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform inklusive ggf. der schriftlichen Einwilligung der versicherten Person (Absatz 2) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer; es . Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.haben.‌

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie eine Abtretung oder Verpfändung (siehe Ab- satz Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte Berech- tigte sind im Regelfall Sie als unser VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer; es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.B. unwiderrufliche BezugsberechtigungBe- zugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen habenha- ben.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie eine die Abtretung oder und die Verpfändung (siehe Ab- satz Absatz 3) sind uns gegenüber nur und erst dann wirksamwirk- sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform Text- form (z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer; es . Es können aber auch andere an- dere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.

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Anzeige. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts (siehe Absatz 2) sowie eine Abtretung oder und Verpfändung (siehe Ab- satz Absatz 3) sind uns gegenüber gegen- über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten Berech- tigten in Textform inkl. ggfs. der schriftlichen Einwilligung der versi- cherten Person (Absatz 2) angezeigt worden sind. Der bisherige Berechtigte Be- rechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer; es . Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z.z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.

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