Anzeigepflicht. Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jede Erhöhung, Erweite- rung und jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlas- sen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko rückwirkend ab des- sen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Erhöhung, Er- weiterung und das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu be- weisen, dass diese Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekom- men ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. 3.4.1 Wir sind berechtigt, für jede Erhöhung, Erweiterung und jedes neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Können wir uns über die Höhe dieses Beitrages innerhalb eines Monats nach Ein- gang der Anzeige nicht einigen, entfällt der Versicherungsschutz für die Erhöhung, Erweiterung und das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Haftpflichtversicherung