Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“.
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Samples: www.becker-bierbrauer.de, www.voestalpine.com, www.berr.com
Anzuwendendes Recht. Es In Ergänzung zu diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“.
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Samples: www.lnsstahlhandel.de, www.presta-stahl.de
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“1980.
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Samples: www.bilstein-gruppe.de, www.risse-wilke.de
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „"Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“".
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Samples: www.hoever-sohn.com, www.r-kind.de
Anzuwendendes Recht. Es Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss Einschluss des „Übereinkommens Überein- kommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Internationalen Warenkauf“.
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Samples: www.ilsenburger-grobblech.de, www.salzgitter-flachstahl.de
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“1980.
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Samples: www.beissermetall.de
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts „Übereinkommens Überein- kommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf““ (Wiener CISG-Übereinkommen).
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Samples: www.eifeler.com
Anzuwendendes Recht. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“.
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Samples: pgwpgw.de
Anzuwendendes Recht. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens "Übereinkom- mens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf“".
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Samples: www.thyssenkrupp-steel.com
Anzuwendendes Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf“Warenkauf vom 11.04.1980.
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Samples: www.linster-edelstahlhandel.de