Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen (insbesondere der Deckungssummen), folgen- de Bestimmungen:
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Samples: www.vejas.de, nwdsb.de, kreissportbund-lueneburg.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemeinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen (insbesondere der Deckungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: fastnacht-verband-franken.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten ver- sicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemein- schaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingun- gen (insbesondere der DeckungssummenVersicherungssummen), folgen- de Bestimmungenfolgende Be- stimmungen:
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Samples: vielfalt-sport-kultur.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeits- gemeinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen (insbesondere der DeckungssummenVersicherungssummen), folgen- de fol- gende Bestimmungen:
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Samples: trisport-erding.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen Organisatio nen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemeinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen (insbesondere der Deckungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: Rahmenvertrag 1066699
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. : Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemeinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen (insbesondere der Deckungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: www.frisbeesportverband.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten ver- sicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemein- schaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedin- gungen (insbesondere der Deckungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: www.flugplatz-nardt.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Ar- beitsgemeinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedingungen (insbesondere der DeckungssummenDe- ckungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: vsc-ev.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten Organisationen Mitgliedsorganisationen durchgeführt, so werden wer- den diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen (insbesondere der DeckungssummenVersicherungssummen), folgen- de fol- gende Bestimmungen:
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Samples: radsportverband-nrw.de
Arbeitsgemeinschaften. Werden versicherte Veranstaltungen gemeinsam mit nicht versicherten ver- sicherten Organisationen durchgeführt, so werden diese wie Arbeitsgemeinschaften behandelt. Für Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsge- meinschaften Arbeitsgemein- schaften gelten, unbeschadet der sonstigen Vertrags- bedingungen Vertragsbedin- gungen (insbesondere der DeckungssummenVersicherungssummen), folgen- de folgende Bestimmungen:
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Samples: www.sv-arzberg.de