Aufgabenübertragung. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG und der UCITSV einen Teil ihrer Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen der Verwaltungsgesellschaft und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt.
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Aufgabenübertragung. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG und der UCITSV einen Teil ihrer Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragenüber- tragen. Die genaue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsge- sellschaft und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt.
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Samples: Treuhandvertrag, independent-capital.com
Aufgabenübertragung. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG und der UCITSV einen ei- nen Teil ihrer Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die genaue ge- naue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen der Verwaltungsgesellschaft und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt.
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Samples: Treuhandvertrag