Common use of Aufgabenübertragung Clause in Contracts

Aufgabenübertragung. Der AIFM kann unter Einhaltung der Bestimmungen des AIFMG und der AIFMV einen Teil seiner Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen dem AIFM und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt. Weitere Angaben zur Aufgabenübertragung – falls vorhanden - finden sich im Prospekt unter „Der AIF im Überblick“ Allfällige Auftragnehmer finden sich unter „AIF im Überblick“ Potentielle Interessenskonflikte sind: Moral-Hazard-Risiken, das bedeutet aufgrund ökonomischer Fehlanreize verantwortungsloses oder leichtsinniges Verhalten. Diesen Risiken wird durch Überwachung des Delegationsnehmers und sorgfältige Due Diligence Prüfung begegnet. Zusätzlich ist der Delegationsnehmer selbst prudentiell beaufsichtigt.

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Samples: Treuhandvertrag, www.safeport-funds.com

Aufgabenübertragung. Der AIFM kann unter Einhaltung der Bestimmungen des AIFMG und der AIFMV einen Teil seiner Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen dem AIFM und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt. Weitere Angaben zur Aufgabenübertragung – falls vorhanden - finden sich im Prospekt unter „Der AIF im Überblick. Allfällige Auftragnehmer finden sich unter „AIF im Überblick“. Potentielle Interessenskonflikte sind: Moral-Hazard-Risiken, das bedeutet aufgrund ökonomischer Fehlanreize verantwortungsloses oder leichtsinniges Verhalten. Diesen Risiken wird durch Überwachung des Delegationsnehmers und sorgfältige Due Diligence Prüfung begegnet. Zusätzlich ist der Delegationsnehmer selbst prudentiell beaufsichtigt.

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Samples: Treuhandvertrag

Aufgabenübertragung. Der AIFM kann unter Einhaltung der Bestimmungen des AIFMG und der AIFMV einen Teil seiner Aufgaben zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung auf Dritte übertragen. Die genaue Ausführung des Auftrags wird jeweils in einem zwischen dem AIFM und dem Beauftragten abgeschlossenen Vertrag geregelt. Weitere Angaben zur Aufgabenübertragung – falls vorhanden - finden sich im Prospekt unter „Der AIF im Überblick“. Allfällige Auftragnehmer finden sich unter „AIF im Überblick“. Potentielle Interessenskonflikte sind: Moral-Hazard-Risiken, das bedeutet aufgrund ökonomischer Fehlanreize verantwortungsloses oder leichtsinniges Verhalten. Diesen Risiken wird durch Überwachung des Delegationsnehmers und sorgfältige Due Diligence Prüfung begegnet. Zusätzlich ist der Delegationsnehmer selbst prudentiell beaufsichtigt.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de