Aufklärungspflicht. Die Leistungserbringer anerkennen, dass ihnen von Gesetzes wegen (insbesondere Auftragsrecht gemäss OR) eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patienten in Bezug auf die Leis- tungen der sozialen Krankenversicherer und allenfalls die durch die obligatorische Krankenpflege- versicherung nicht gedeckten Kosten auferlegt ist.
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Samples: www.curaviva-be.ch
Aufklärungspflicht. 1 Die Leistungserbringer anerkennen, dass ihnen von Gesetzes wegen (insbesondere Auftragsrecht Auf- tragsrecht gemäss OR) eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patienten in Bezug auf die Leis- tungen Leistungen der sozialen Krankenversicherer und allenfalls die durch die obligatorische Krankenpflege- versicherung obli- gatorische Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Kosten auferlegt ist.
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Samples: www.spitex.sg
Aufklärungspflicht. 1 Die Leistungserbringer anerkennen, dass ihnen von Gesetzes wegen (insbesondere Auftragsrecht gemäss OR) eine besondere Aufklärungspflicht Aufklä- rungspflicht gegenüber ihren Patienten in Bezug auf die Leis- tungen Leistungen der sozialen Krankenversicherer Krankenversi- cherer und allenfalls die durch die obligatorische Krankenpflege- versicherung Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Kosten auferlegt ist.
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Samples: Tarifvertrag Nebenleistungen
Aufklärungspflicht. Die Leistungserbringer anerkennen, dass ihnen von Gesetzes wegen (insbesondere Auftragsrecht gemäss OROR [Obligationenrecht]) eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber ihren Patienten in Bezug auf die Leis- tungen Leistungen der sozialen Krankenversicherer und allenfalls die durch die obligatorische Krankenpflege- versicherung obligatori- sche Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Kosten auferlegt ist. Sie sind verpflichtet, die Partienten schriftlich über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht gedeckte Kosten aufzuklären.
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Samples: Vertrag