Aufnahme. 1.1. Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi- schen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen wer- den, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen. 1.2. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
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Samples: Betreuungsvertrag
Aufnahme. 1.1. 1.1 Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi- schen pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen wer- denwerden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen.
1.2. 1.2 Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag Betreuungs- vertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
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Aufnahme. 1.1. Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi- pädagogi schen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen wer- denwerden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen.
1.2. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag ge mäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
1.3. Diese Ordnung und die Konzeption der Tageseinrichtung sind Bestandteile des Betreuungsvertrages.
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Aufnahme. 1.1. 1.1 Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach pädagogi- schen pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sollen in die Tageseinrichtung aufgenommen wer- denaufge- nommen werden, um gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Um ihren besonderen Lebenslagen Le- benslagen Rechnung zu tragen, bedarf es geeigneter Maßnahmen.
1.2. 1.2 Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein Betreuungsvertrag Be- treuungsvertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen abge- schlossen ist.
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