Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. (1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforde- rung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. (1a) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforde- rung Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. (1) 6.2.4.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforde- rung Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wirdunbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. (1) Ein 9.1 Das Recht zur der Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforde- rung die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden ist festgestellt, unbestritten oder von uns nicht bestritten wirdGEGENSCHUSS anerkannt sind.
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