Common use of Aufsichtspflicht Clause in Contracts

Aufsichtspflicht. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber im Klaren, dass die Aufsichtspflichtverpflichtung der zu Ziffer 1. genannten Kindertagesstätte mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal beginnt und mit der Übernahme des Kindes durch den Erziehungsberechtigten oder einen Bevollmäch- tigten endet. Besucht ein Kind ohne Begleitung die oben genannte Kindertagesstätte, beginnt die Aufsichtspflicht mit dem Zeitpunkt, zu dem sich das Kind persönlich beim Betreuungsperso- nal gemeldet hat und endet beim Verabschieden von der aufsichtsführenden Erzieherin / des Erziehers. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur oben genannten Kindertagesstätte obliegt mir/uns als dem/den verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Rotenburg, Mutter / Sorgeberechtigte Vater/ Sorgeberechtigter Anlage 4 (Kinderhaus): für das Kind: Name/Vorname geb. am: wohnhaft: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Hiermit wird bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate eine ärztliche Beratung des/der Personensorgeberechtigten des o. g. Kindes in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Das oben genannte Kind ist nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft worden. Eine weitere Beratung ist somit nicht erforderlich.

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Samples: Betreuungsvertrag Montessori Kinderhaus Rotenburg Beschulungsvertrag Montessori Grundschule Rotenburg Mitgliedsantrag

Aufsichtspflicht. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber Die Verantwortung für die Betreuung des Kindes tragen die pädagogischen Fachkräfte und die Kita-Leitung. Solange sich das Kind in der Obhut der Kindertageseinrichtung befindet, liegt die Aufsichtspflicht bei den pädagogischen Fachkräften. Bei der Aufsichtsführung soll das wachsende Bedürfnis des Kindes nach Selbstständigkeit Berücksichtigung finden. Der Hin- und Rückweg liegt im KlarenVerantwortungsbereich der Eltern. Die Eltern erklären der Kita schriftlich und mit Unterschrift, dass die Aufsichtspflichtverpflichtung wer abholberechtigt ist (z.B. im Aufnahmebogen oder in einem von der zu Ziffer 1Kita erhältlichen Formular). genannten Kindertagesstätte Die tägliche Betreuung des Kindes beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal beginnt die zuständige Fachkraft und endet mit der Übernahme dem Abholen durch die Eltern oder durch andere zum Abholen berechtigte Personen (s. Aufnahmebogen). Dabei sind von den Eltern die vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten einzuhalten. Für wiederholtes, selbstverschuldetes verspätetes Abholen des Kindes durch den Erziehungsberechtigten oder einen Bevollmäch- tigten endet. Besucht nach Ende der Öffnungszeiten erhebt der Xxxxxx eine Strafgebühr.° Die Höhe der Strafgebühr ist der jeweils gültigen Elternbeitragsordnung zu entnehmen.° Geht ein Kind ohne Begleitung auf Wunsch der Eltern allein nach Hause, endet die oben genannte Kindertagesstätte, beginnt die Aufsichtspflicht Betreuung mit dem ZeitpunktVerlassen der Kindertageseinrichtung. Die Kita- Leitung muss dem unbegleiteten Heimweg eines Kindes zustimmen. Zur Gewährleistung eines strukturierten und pädagogisch sinnvollen Tagesablaufs sind Bringe- und Abholzeiten einzuhalten. Das Frühstück ist den Kindern von den Eltern mitzugeben.° Für Getränke, zu dem Milch und Zwischenmahlzeiten am Nachmittag wird in der Kita gesorgt.° Für diese Zusatzverpflegung berechnet die Einrichtung Pauschalen (siehe Elternbeitragsordnung).° Zum Trinken werden den Kindern vorrangig Selters, Wasser und Tees gereicht.° Ganztägig betreuten Kindern wird täglich eine vollwertige, warme Mahlzeit angeboten.° Die regelmäßige Teilnahme am Mittagessen ist verbindlicher Bestandteil der ganztägigen Betreuung.° Das Mittagessen wird pauschal berechnet (siehe aktuelle Elternbeitragsordnung).° In der Kita benötigen die Kinder praktische Kleidungsstücke, in denen sie sich das Kind persönlich beim Betreuungsperso- nal gemeldet hat frei bewegen und endet beim Verabschieden auch schmutzig machen können. Bei schlechtem Wetter sind den Kindern wetterfeste Kleidung, insbesondere Regensachen (Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel) mitzugeben. Für den täglichen Gebrauch und zum Verbleib in der Kita werden Hausschuhe und ausreichend Wechselkleidung benötigt. Die Kleidungsstücke sollen mit Namen versehen werden. Es wird auf die Mitbringeliste verwiesen, die alle Eltern bei Aufnahme ihres Kindes von der aufsichtsführenden Erzieherin / des Erziehers. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur oben genannten Kindertagesstätte obliegt mir/uns als dem/den verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Rotenburg, Mutter / Sorgeberechtigte Vater/ Sorgeberechtigter Anlage 4 (Kinderhaus): für das Kind: Name/Vorname geb. am: wohnhaft: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Hiermit wird bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate eine ärztliche Beratung des/der Personensorgeberechtigten des o. g. Kindes in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Das oben genannte Kind ist nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft worden. Eine weitere Beratung ist somit nicht erforderlichjeweiligen Gruppe ausgehändigt bekommen.

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Samples: www.asb-sh.de

Aufsichtspflicht. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber im KlarenFür Übergabe- und Gesprächszeiten bei der Kindertagespflegeperson wird vereinbart, dass die Aufsichtspflichtverpflichtung bei Anwesenheit der zu Ziffer 1. genannten Kindertagesstätte mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal beginnt und mit der Übernahme des Kindes durch den Erziehungsberechtigten oder einen Bevollmäch- tigten endet. Besucht ein Kind ohne Begleitung die oben genannte Kindertagesstätte, beginnt Personensorgeberechtigten grundsätzlich diesen die Aufsichtspflicht mit dem Zeitpunktfür ihr Kind / ihre Kinder obliegt. Für die in Kindertagespflege betreuten Kinder besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, zu dem sich das Kind persönlich beim Betreuungsperso- nal gemeldet hat wenn die Geeignetheit der Kindertagespflegeperson gemäß § 23 und endet beim Verabschieden von § 43 SGB VIII festgestellt wurde. Versichert sind die Tageskinder während des Aufenthalts bei der aufsichtsführenden Erzieherin / des Erziehers. Die Aufsicht Kindertagespflegeperson, auf dem Weg zur Tagespflegeperson, auf dem Heimweg, sowie bei Ausflügen, auf dem Spielplatz etc. (Broschüre DGUV Kapitel 9) Die Kindertagespflegeperson darf während der Betreuungszeit Fotos von und zur dem oben genannten Kindertagesstätte obliegt mirTageskind machen. Diese Fotos dürfen ausschließlich im Rahmen der Kindertagespflege verwendet werden (Portfolio, Fotoalben etc.). Einer weiteren Veröffentlichung in (siehe unten) stimme ich zu: Konzeption ja nein Homepage ja nein Flyer ja nein Die Fotos von dem oben genannten Tageskind dürfen über WhatsApp. an die Personensorgeberechtigten verschickt werden ja nein an andere (z.B. WhatsApp-Gruppe Eltern) verschickt werden ja nein Die Kindertagespflegeperson darf während der Betreuungszeit Videoaufnahmen, WhatsApp- Filme von dem oben genannten Tageskind anfertigen. Diese Filme dürfen ausschließlich im Rahmen der Kindertagespflege (z.B. für die Bildungsdokumentation) verwendet werden. Folgende Regelungen werden getroffen bezüglich: Mediennutzung Fernsehen, Video, Computer etc.: Spielen im Garten: Waldspaziergänge: Sonstiges: Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Streichungen/uns als dem/Änderungen einzelner Vertragselemente berühren nicht die Gültigkeit des Vertrages. Jede der Vertragsparteien hat eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten. , den verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Rotenburg, Mutter / Sorgeberechtigte Vater/ Sorgeberechtigter Anlage 4 (Kinderhaus): für das Kind: Name/Vorname geb. am: wohnhaft: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Hiermit wird bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate eine ärztliche Beratung des/der Personensorgeberechtigten des o. g. Kindes in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Das oben genannte Kind ist nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft worden. Eine weitere Beratung ist somit nicht erforderlich.Ort) (Datum) (Unterschrift Kindertagespflegeperson) (Unterschrift Personensorgeberechtigte(r)

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Samples: sc6f131c21c4b19df.jimcontent.com

Aufsichtspflicht. Ich/wir bin/sind mir/uns darüber im Klaren, dass 5.1 Die Aufsichtspflicht über die Aufsichtspflichtverpflichtung Kinder obliegt während des Aufenthaltes der zu Ziffer 1Kinder in der Kindertageseinrichtung den pädagogischen Fachkräften und anderen beauftrag- ten Mitarbeitern des Trägers der Kindertageseinrichtung. genannten Kindertagesstätte Sie haften bei Verletzung ih- rer Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB. Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fach- kräfte und anderen beauftragten Mitarbeitern des Trägers beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Betreuungspersonal beginnt die pädagogische Fachkraft der Einrichtung und endet mit der Übernahme Über- gabe des Kindes durch an die Eltern oder an eine andere, von den Erziehungsberechtigten oder einen Bevollmäch- tigten endetEltern bestimmte, Be- treuungsperson. Besucht ein Kind ohne Begleitung Bei Kindern, die oben genannte Kindertagesstättealleine die Einrichtung verlassen sollen, beginnt ist das Abmelden des Kindes bei der zuständigen pädagogischen Fachkraft der Zeitpunkt des Überganges der Auf- sichtspflicht auf die Sorgeberechtigten. Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fach- kräfte und anderen beauftragten Mitarbeitern des Trägers der Kindertageseinrichtung endet jedoch spätestens nach dem Ende der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung bzw. mit Übergabe des Kindes in eine Inobhutnahmeeinrichtung. Während Familienveranstaltungen obliegt die Aufsichtspflicht über die Kinder den be- gleitenden Personen. Bei allen anderen Aktivitäten außerhalb und innerhalb des Grundstückes der Einrichtung sind die pädagogischen Fachkräfte und andere beauf- tragte Mitarbeiter des Trägers der Kindertageseinrichtung aufsichtspflichtig. Bei Therapien und/oder in Arbeitsgemeinschaften obliegt die Aufsichtspflicht in dieser Zeit den jeweiligen Therapeuten oder AG-Leitern. Die Aufsichtspflicht in diesem Fall beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem sich das Kind persönlich beim Betreuungsperso- nal gemeldet hat Abholen des Kindes bei der pädagogischen Fachkraft des DRK „Kin- derlandes Sonnenschein“ und endet beim Verabschieden von mit der aufsichtsführenden Erzieherin / Übergabe des Erziehers. Die Aufsicht auf dem Weg von und zur oben genannten Kindertagesstätte obliegt mir/uns als dem/den verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Rotenburg, Mutter / Sorgeberechtigte Vater/ Sorgeberechtigter Anlage 4 (Kinderhaus): für das Kind: Name/Vorname geb. am: wohnhaft: Straße/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Hiermit wird bestätigt, dass innerhalb Kindes bei der letzten 6 Monate eine ärztliche Beratung des/der Personensorgeberechtigten des o. g. Kindes in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Das oben genannte Kind ist nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geimpft worden. Eine weitere Beratung ist somit nicht erforderlichpädagogi- schen Fachkraft.

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Samples: www.drkmuldental.de