Common use of Aufsichtsrat Clause in Contracts

Aufsichtsrat. 9 Aufsichtsrat (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG sein. Sie dürfen nicht Abschlussprüfer, Treuhänder, Verantwortlicher Aktuar oder Angestellte des Vereins sein. (3) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Ge- schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge- rechnet. Wiederwahl ist zulässig. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit den Ersatz ihrer Auslagen und eine Vergütung. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Hauptversammlung. (5) Xxxxxxxx ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt, wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge- schiedenen Mitgliedes gewählt. (6) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand schriftlich eingeladen werden. Bei Teil- nahme hat der Vorstand eine beratende Stimme.

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Samples: Risikolebensversicherung, Kapital Bildende Lebensversicherung, Kapital Bildende Lebensversicherung

Aufsichtsrat. 9 AufsichtsratZusammensetzung (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei sechs Mitgliedern. Für jedes Aufsichtsratsmitglied oder auch für mehrere bestimmte Aufsichtsratsmitglieder kann ein Ersatzmitglied bestellt werden. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG seinIn den Aufsichtsrat ist wählbar, wer das 68. Sie dürfen Lebensjahr noch nicht Abschlussprüfer, Treuhänder, Verantwortlicher Aktuar oder Angestellte des Vereins seinvollendet hat. (31) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss Die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit Xxxx beschließt. Das Ge- schäftsjahr, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge- rechnet. Wiederwahl ist zulässigmitgerechnet wird. (42) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit den Ersatz ihrer Auslagen Jedes Aufsichtsrats- und eine Vergütung. Über die Höhe Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vergütung entscheidet die HauptversammlungGesellschaft niederlegen. (51) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Xxxxxxxx im Laufe einer Wahlperiode der Vorsitzende oder ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit Stellvertreter aus dem Aufsichtsrat seinem Amt aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt, wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge- schiedenen Mitgliedes gewählt.ist eine Neuwahl vorzunehmen. iA/RS/P14029INA/2022/01/V01 (62) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand schriftlich eingeladen werdenDie Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Teil- nahme hat Stimmengleichheit gilt der Vorstand eine beratende StimmeAntrag als abgelehnt, bei Wahlen gibt das Los den Ausschlag. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende. Zusätzlich zu den gesetzlichen Zuständigkeiten ist der Aufsichtsrat berechtigt, a) Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, vorzunehmen und b) für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung eines Satzungsänderungsbeschlusses die Vornahme von Änderungen verlangt, dem zu entsprechen.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Aufsichtsrat. 9 Aufsichtsrat6 Zusammensetzung, Wahlen, Amtsdauer (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei 21 Mitgliedern. (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollten Vereinsmitglieder Xxxxxx nicht die Mitgliedervertreterversammlung bei der VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG sein. Sie dürfen nicht AbschlussprüferXxxx eine kürzere Amtszeit festlegt, Treuhändererfolgt die Bestellung für einen Zeitraum, Verantwortlicher Aktuar oder Angestellte des Vereins sein. (3) Das Amt eines Mitgliedes des Aufsichtsrats endet am Schluss der Hauptversammlungbis zur Beendigung der Mitgliedervertreter- versammlung dauert, die über die Entlastung für das 4. vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Ge- schäftsjahrGeschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitge- rechnet. Wiederwahl ist zulässig. (3) Ergänzungswahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit eines ausgeschiedenen Mitgliedes in der nächsten Mitgliedervertreter- versammlung. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit den Ersatz ihrer Auslagen und eine Vergütung. Über Mitgliedervertretung kann die Höhe der Vergütung entscheidet die HauptversammlungBestellung eines von ihr gewählten Aufsichtsratsmitgliedes aus wichtigen Gründen mit Zweidrittelmehrheit widerrufen. (5) Xxxxxxxx Ein Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung in der Weise niederlegen, dass es mit Ablauf der nächsten ordentlichen Versammlung der Mitglie- dervertretung ausscheidet. Eine fristlose Niederlegung des Auf- sichtsratsamtes ist zulässig, wenn ein Mitglied vor Ablauf wichtiger Grund vorliegt oder der Vorsitzende des Aufsichtsrates damit einverstanden ist. (1) Der Aufsichtsrat gibt sich seine Geschäftsordnung selbst; er ist berechtigt, einzelne seiner Geschäfte Ausschüssen zu über- tragen. (2) Der Aufsichtsrat wählt unverzüglich nach Beginn seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ohne dass ein Ersatzmitglied nachrückt, wird ein Nachfolger für die restliche Amtsdauer des ausge- schiedenen Mitgliedes gewähltseiner Mitte einen Vorsitzenden und bis zu vier Stellvertreter. (6) Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand schriftlich eingeladen werden. Bei Teil- nahme hat der Vorstand eine beratende Stimme.

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Samples: Insurance Contract