Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenXxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung, Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung der befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenXxxx bzw. Wiederwahl kann erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates Aufsichtsrats müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl Zahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat darf ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenübersteigen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt bestellt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Statutes of the Cooperative
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Generalversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich per- sönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristi- sche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Personenhandelsgesell- schaften oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens sieben Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft . Sie sind ehrenamtlich tätig. Gehören juristische Personen oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied Personengesellschaften der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Generalversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personen- handelsgesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine . Vertretungsberechtigte Mitglieder einer Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreteneiner juristischen Person, die Mitglied der Genossenschaft ist, ist und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt ist, können ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrates sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen; sie muss durch drei teilbar sein. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied Mitglieder der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenSie sind ehrenamtlich tätig.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft . Gehören juristische Personen oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied Personengesellschaften der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenXxxx oder Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenSie sind ehrenamtlich tätig.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens sechs Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werdenXxxx bzw. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenWiederwahl ist zulässig.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitglie derversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen; sie muss durch drei teilbar sein. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied Mit glied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft . Gehören juristische Personen oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied Per sonengesellschaften der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten natürlichen Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitenMit glieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Ihre Tätigkeit endet spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Mitglieder- versammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied Mit- glied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt sein. Gehören der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreitensein.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliederndrei, höchstens sechs Mitglie- dern. Die Mitglieder- versammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft sein, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person vertreten, die Mitglied der Genossenschaft ist, und zur Vertretung dieser juristischen Person befugt natürliche Personen sein. Gehören juristische Per- sonen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft eingetragene Genossenschaften als Mitglieder an, können auch deren Mitglieder, sofern sie natürliche die zur Vertretung befugten Personen sind, in den Aufsichtsrat gewählt werden. Die Anzahl der investierenden Mitglieder darf im Aufsichtsrat ein Viertel der Aufsichtsratsmitglieder nicht überschreiten.
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Samples: Statuten Der Genossenschaft