Common use of Aufsichtsrat Clause in Contracts

Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat Das Aufsichtsratsplenum besteht aus sechs PersonenMitgliedern. Aufsichtsrat, Präsidium und die Ausschüsse des Aufsichtsrates – Personalausschuss, Nominierungsausschuss sowie Prüfungsausschuss (Audit Committee), mit jeweils drei Mitgliedern, – treten, entsprechend der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, turnusmäßig und bedarfsweise zusammen. Präsidium und Personalausschuss sind personenidentisch besetzt. Das Präsidium hat die Aufgabe, Fragen, die Mitglieder möglicherweise umgehende Maßnahmen des Vorstandes erfordern, zu behandeln, unbeschadet einer späteren Genehmigung durch den Gesamtaufsichtsrat. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates über Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer vorzubereiten. Der Prüfungsausschuss behandelt darüber hinaus Geschäfte von herausgehobener Bedeutung. Den Vorsitz im Audit Committee hat weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässiginne. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden bildet einen Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorschlägt. Der Nominierungsausschuss ist mit dem Präsidium personenidentisch besetzt. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt sindEntscheidung des Aufsichtsratsplenums über Vergütungen der Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsrat kann aus führt einmal jährlich eine Effizienzprüfung seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt Arbeit durch; diese wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,Präsidium vorbereitet.

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat („Collegio“) wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus sechs Personendrei (3) Mitgliedern. Diese werden aus den in den Berufsalben eingetragenen Personen aus folgenden Berufsverbänden gewählt: Rechtsanwälte; promovierte Wirtschaftsberater; Ärzte; davon: - Einer (1), als Präsident. Dieser wird von jener Seite nominiert, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden nicht den Präsidenten des Verwaltungsrates stellt; - Ein (1) ständig Angestellter wird von der Hauptversammlung höchstens Arbeitgeberseite nominiert; - -Ein (1) ständig Angestellter wird von der Arbeitnehmerseite nominiert. Der Verlust der Voraussetzungen für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässigeine Eintragung im Berufsalbum nach Absatz eins dieses Artikels oder das Eintreten von Fakten, die nicht kompatibel mit den Voraussetzungen sind, führen zum Verlust der Funktion. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte bleibt drei (3) Jahre im Amt und zwar bis zum Tage der Einberufung der Generalversammlung zur Genehmigung der Bilanz des letzten Geschäftsjahres in der jeweiligen Amtszeit. Am Ende des Mandates können die Mitglieder des Aufsichtsrates wieder bestätigt werden. Der Aufsichtsrat versammelt sich zumindest einmal pro Quartal und auch immer dann, wenn der Präsident des Aufsichtsrates es für notwendig erachtet oder wenn zumindest zwei der ständigen Mitglieder des Aufsichtsrates dies beantragen. Den Vorsitz bei den Vorsitzenden Aufsichtsratssitzungen führt der Präsident oder, in dessen Abwesenheit, das älteste anwesende Mitglied. Die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen über Telekommunikations- mittel kann unter folgenden, im Protokoll ausdrücklich festzuhaltenden, Bedingungen stattfinden: - Es muss gewährleistet sein, dass der Vorsitzende bei der Sitzung die Identität und Legitimation der Teilnehmenden sicherstellen, den Ablauf der Versammlung bestimmen und die Resultate der Abstimmung feststellen und verkünden kann; - Es muss gewährleistet sein, dass der Protokollführer sämtliche für das Protokoll relevanten Ereignisse der Versammlung angemessen verstehen kann; - Es muss gewährleistet sein, dass die Teilnehmer an der Diskussion und der Abstimmung zeitgleich über die Tagesordnungspunkte abstimmen sowie die relevanten Dokumente erhalten, einsehen und übermitteln können. Der Aufsichtsrat wacht über die Einhaltung des Gesetzes und des Statuts unter Berücksichtigung der Prinzipien einer korrekten Verwaltung und vor allem über eine angemessene Administration des Fonds sowie dessen Stellvertreter jeweils ordnungsgemäßes Funktionieren und übt generell die in den Artikeln 2403 und 2403-bis C.C (wo anwendbar) genannten Befugnisse und Pflichten aus. Der Aufsichtsrat legt jährlich einen Rechenschaftsbericht („Relazione Annuale del Collegio dei Sindaci“) ab, der den Mitgliedern der Delegiertenversammlung innerhalb derselben im Statut für die AmtsdauerVorlage der Geschäftsbilanz durch den Verwaltungsrat gemäß Art. 17 vorgesehenen Frist am Geschäftssitz des Fonds zur Einsicht zur Verfügung stehen muss. Die Mitglieder des Aufsichtsrates nehmen an den Sitzungen der Delegiertenversammlung und des Verwaltungsrates teil, für in denen die Beschlüsse zur Genehmigung des Budgets und des Jahresabschlusses nach Art. 18 gefasst werden. Der Rechnungsprüfer – oder die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt Rechnungsprüfungsgesellschaft – („Revisore“), wird von der Versammlung nominiert und muss ein qualifizierter Angehöriger der Berufsgruppe sein sowie in das entsprechende Berufsregister der gesetzlichen Rechnungsprüfer eingetragen sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellenRechnungsprüfer übt seine Tätigkeit, wo anwendbar, gemäß den Vorschriften nach dem Gesetzesdekret vom 27. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werdenJänner 2010 Nr. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt39 aus. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähigRechnungsprüfer legt einen jährlichen Rechenschaftsbericht über seine eigene Tätigkeit in Form eines geeigneten Berichts („Relazione del Revisore al Bilancio“) vor, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an den Mitgliedern der Beschlussfassung teilnehmenDelegiertenversammlung innerhalb derselben im Statut für die Vorlage der Geschäftsbilanz durch den Verwaltungsrat gemäß Art. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme 18 vorgesehenen Frist am Geschäftssitz des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,Fonds zur Einsicht zur Verfügung stehen muss.

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner sei- ner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahres- und Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht von alstria, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht. Er prüft den Vorschlag für die Gewinnverwendung und legt ihn zusammen mit dem Vorstand der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vor. Auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung den Abschlussprüfer zur Xxxx vor. Nach der entsprechenden Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erteilt der Prüfungsausschuss den Auftrag an den Abschlussprüfer und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und Qualität des Abschlussprüfers. Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrates im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrates auf den Seiten 167 bis 174 des Geschäftsberichtes der Gesellschaft dargestellt. Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs PersonenMitgliedern, die Mitglieder in der Gesellschaft sein müssen. Sie werden Regel von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewähltgewählt werden. Wiederwahl ist zulässigDer Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Stellvertreter jeweils Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Der Vorsitzende hält regelmäßigen Kontakt zum Vorstand und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Über wichtige Ereignisse, die für die Amtsdauer, Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt Leitung von wesentlicher Bedeutung sind, wird er unverzüglich durch den Vorstand informiert. Bei Xxxxxx unterrichtet der Vorsitzende dann den Aufsichtsrat und beruft gegebenenfalls eine Aufsichtsratssitzung ein. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit der Mehrheit der Stimmen der satzungsgemäßen Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats gefasst, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Beschlussfassungen erfolgen in der Regel im Rahmen ordentlicher oder außerordentlicher Sitzungen. Aufsichtsratsmitglieder können an Sitzungen des Aufsichtsrats in Person teilnehmen oder mittels Telefonie, Videokonferenz oder ähnlicher audiovisueller Mittel. Der Aufsichtsrat tagt auch regelmäßig ohne den Vorstand. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen im Wege schriftlicher, fernmündlicher oder elektronischer Kommunikation gefasst werden, wenn der Vorsitzende dies im Einzelfall bestimmt. Alle Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und verfolgen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen noch nehmen sie Geschäftschancen wahr, die dem Unternehmen zustehen. Interessenkonflikte sind dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich offenzulegen. Bei Beschlüssen, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, enthält sich das betreffende Aufsichtsratsmitglied der Stimme. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen nicht durch private Immobilieninvestitionen in direkten Wettbewerb zum Unternehmen treten; Immobiliengeschäfte zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern des Aufsichtsrats sind untersagt. Wesentliche Geschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und Mitgliedern des Aufsichtsrats, ihnen nahestehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen im Sinne des § 111a AktG andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Berichtszeitraum gab es keine Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Aufsichtsrats von alstria. Ebenso gab es keine Vereinbarungen über Geschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und Aufsichtsratsmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen andererseits. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beachteten die im Kodex definierten Mandatsobergrenzen. Der Aufsichtsrat bewertet regelmäßig die Wirksamkeit der Gesamtaufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die letzte Selbstbeurteilung wurde im Geschäftsjahr 2021 mit sehr positivem Ergebnis mittels Online-Fragebögen durchgeführt. Nähere Informationen zu den einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft, die auch die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats und eine Übersicht über ihre wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthält. Eine Auflistung der Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von konzernfremden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 10 HGB findet sich auf den Seiten 153 bis 154 des Geschäftsberichts der Gesellschaft. Auch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse auf der Website des Aufsichtsrates übertragen Unternehmens eingesehen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung Vergütung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft einzelnen Aufsichtsratsmitglieder ist im Vergütungsbericht auf den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließtSeiten 210 bis 212 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Der Aufsichtsrat Vergütungsbericht ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter zudem mit den weiteren Unterlagen gemäß § 289 f HGB auf der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an Internetseite der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,Gesellschaft unter xxx.xxxxxxx.xx 🡪 Unternehmen 🡪 Corporate Governance 🡪 Vergütung abrufbar.

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Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat schlägt Kandidaten für den Aufsichtsrat vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung bestellt, sofern nicht die Hauptversammlung oder die Arbeitnehmervertretung dem Wahlvorschlag widersprechen. Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung aus sechs Personenmindestens sieben und höchstens 13 Mitgliedern (Artikel 28 ff.). Die Anzahl der Mitglieder wird von der Generalversammlung bestimmt. Die Generalversammlung vom Juni 2019 hat entschieden, dass ab Juni 2020 die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf neun Mitglieder sinken soll. Mitglied können nur natürliche Personen werden. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats spiegelt den ökumenischen Charakter von Xxxxxxxxxx und die Interessen der Gruppen, die Oikocredit zu unterstützen beabsichtigt, wider. Das Aufsichtsratsmitglied muss von Xxxxxxxxxx unabhängig sein, sollte sich zur Erfüllung seiner Aufsichtsratsaufgaben eignen und die beabsichtigte Bestellung sollte zu einer angemessenen Zusammensetzung des Aufsichtsrats führen. Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie des Aufsichtsrats werden für eine Amtsdauer von der Hauptversammlung höchstens drei Jahren bestellt und sind für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässigeine weitere Amtsperiode von drei Jahren wiederwählbar. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach der Vergütungsordnung, die Amtsdauer, für von der Generalversammlung am 20. Juni 2019 erlassen wurde. Oikocredit erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder bestellt sindAusübung des Amts entstehenden Auslagen. Die Gesamtvergütung im Jahr 2020 belief sich auf EUR 144.700. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellenüberwacht den Vorstand und die Unternehmensentwicklung ohne dabei operative Entscheidungen zu treffen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse Daneben soll der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Aufsichtsrates übertragen werdenUnternehmens beraten. Hierbei hat er die Interessen von Oikocredit zu beachten. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft Überwachung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,umfasst:

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Samples: Treuhandvertrag

Aufsichtsrat. 9 Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Personen, die Mitglieder der Gesellschaft sein müssen. Sie werden von der Hauptversammlung höchstens für fünf Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter jeweils für die Amtsdauer, für die die Gewählten zu Aufsichts- ratsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder bestellt sind. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse Aus- schüsse bestellen. Diesen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse Entscheidungs- befugnisse des Aufsichtsrates übertragen werden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit ihnen nicht Vorschriften über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vorgehen. § 10 Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, beruft den Aufsichtsrat schriftlich oder fernmündlich mit Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein. Diesen soll der Vorstand beiwohnen, sofern nicht in persönlichen Angelegenheiten des Vorstandes verhandelt wird oder der Aufsichtsrat Abweichendes beschließt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehr- heit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, bei Wahlen das Los. § 11 Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden namens des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden Vor- sitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter abgegeben. § 12 Der Aufsichtsrat hat neben den gesetzlichen Aufgaben das Recht,

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