Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Vertreterversamm- lung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich per- sönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7075. Lebensjahres Le- bensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Xxxx bzwGehören juristische Perso- nen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wiederwahl kann nur vor Die Amtszeit von Aufsichtsrats- mitgliedern endet mit der Vollendung des 7077. Lebensjahres erfolgenLebensjahres.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen. Sie sind ehrenamtlich tätig.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Xxxx bzwGehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wiederwahl kann nur vor Die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds endet spätestens mit Vollendung des 7075. Lebensjahres erfolgenLebensjahres.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Perso- nen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei drei, jedoch höchstens fünf Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann können nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7075. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mit- gliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Xxxx bzw. Wiederwahl kann können nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgenerfol- gen.
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Samples: Satzung Der Genossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei drei, höchstens aber aus 7 Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7075. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 3 Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7080. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei 4 Mitgliedern, höchstens jedoch 6. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres 70sten Lebensjahrs erfolgen.
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Samples: Genossenschaftsvertrag
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personen- handelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7075. Lebensjahres Le- bensjahres erfolgen.
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Samples: Statuten Der Wohnungsgenossenschaft
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor soll nicht über die Vollendung des 7075. Lebensjahres erfolgenhinausgehen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Vertreterversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Perso- nengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7072. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche sein. Gehören juristische Personen seinoder Personen- handelsgesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 7067. Lebensjahres erfolgen.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Generalversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Per- sonen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertre- tung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl Wieder- xxxx kann nur vor Vollendung des 70. _ _ Lebensjahres erfolgen. Die Zahl der investierenden Mitglieder im Aufsichtsrat darf ein Viertel der Auf- sichtsratsmitglieder nicht übersteigen.
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche sein. Gehören juristische Personen seinoder Personen-gesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Xxxx bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 70. Lebensjahres letztmalig in dem Jahr erfolgen, in dem das Mitglied das 70.Lebensjahr vollendet.
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Samples: Satzung
Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Vertre- terversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich per- sönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Xxxx bzwGehören juristische Personen oder Personenhandelsge- sellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden. Wiederwahl kann nur vor Die Be- stellung endet mit Ablauf der Mitgliederversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres erfolgenfolgt.
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Samples: Satzung Der Baugenossenschaft