Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender Vorsitzender: Xx. Xxxxxx Xxxxx Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxxxxx Xxx Oberbürgermeister a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende des Vorstands der BBBank e.G. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Durchführung der Abschlussprüfungen. Er überwacht und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und berichtet dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Risikoausschuss überwacht die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Risikoarten. Der Risikoausschuss berät den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Landesbank und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch den Vorstand. Der Risikoausschuss entscheidet über die Zustimmung zu Angelegenheiten des Beteiligungs-, Kredit- und Handelsgeschäfts nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Risikoausschuss. Er ist zudem über Kredite zu unterrichten, die über vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegte Merkmale verfügen. Am 16. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat den nach dem novellierten KWG geforderten Vergütungskontrollausschuss errichtet. Dieser überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme.
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx (Vorsitzender) ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender Vorsitzender: Xx. Xxxxxx Xxxxx Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxxxxx Xxx Oberbürgermeister a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende Mitglied des Vorstands der BBBank e.G. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Professor Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx MdL Rechtsanwalt Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister Staatssekretär im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Durchführung der Abschlussprüfungen. Er überwacht und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Abschlussprüfers, und berichtet dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Risikoausschuss überwacht die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Risikoarten. Der Risikoausschuss berät den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Landesbank und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch den Vorstand. Der Risikoausschuss entscheidet über die Zustimmung zu Angelegenheiten des Beteiligungs-, Kredit- und Handelsgeschäfts nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Risikoausschuss. Er ist zudem über Kredite zu unterrichten, die über vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegte Merkmale verfügen. Am 16. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat den nach dem novellierten KWG geforderten Vergütungskontrollausschuss errichtet. Dieser überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme.
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender Stellvertretender Vorsitzender: Xx. Xxxx Xxxxxx Xxxxx Stv. Ministerpräsident, Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter Xxxxxxx Xxxxx Vorsitzender des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Kreissparkasse Böblingen Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxx Xxx-Xxxxxxx Xxxxx Geschäftsführerin der Xxxxxx Xxxxx Stiftung GmbH Xxxxxx Xxxxxxxx Xxx Oberbürgermeister Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden- Württemberg Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Mitglied des Aufsichtsrats der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende des Vorstands G. Xxxxxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreter der BBBank e.G. Landesbank Baden- Württemberg Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Baden- Württemberg Xxxxx Xxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank BadenBaden- Württemberg Xxxxx-Xxxxx Xxxxxxxx Staatssekretär im Staatsministerium Baden- Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister und Chef der Landeshauptstadt Stuttgart Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank BadenBaden- Württemberg Xxxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Baden- Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Mitglied der Geschäftsleitung der Global Services Delivery, Consulting Delivery SAP Deutschland SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Baden- Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Geschäftsführende Gesellschafterin der EversheimStuible Treuberater GmbH Xx. Xxxxxxxx Xxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden- Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Baden- Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Durchführung der Abschlussprüfungen. Er überwacht und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Abschlussprüfers, und berichtet dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Risikoausschuss überwacht die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Risikoarten. Der Risikoausschuss berät den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Landesbank und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch den Vorstand. Der Risikoausschuss entscheidet über die Zustimmung zu Angelegenheiten des Beteiligungs-, Kredit- und Handelsgeschäfts nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Risikoausschuss. Er ist zudem über Kredite zu unterrichten, die über vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegte Merkmale verfügen. Am 16. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat den nach dem novellierten KWG geforderten Vergütungskontrollausschuss errichtet. Dieser überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme.
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Baden- Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender VorsitzenderStellvertretende Vorsitzende: Xx. Xxxxxx Xxxxx Minister Xxxxxxxx MdL Ministerin für Finanzen des Landes Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxx Xxx-Xxxxxxx Xxxxx Unternehmens- und Stiftungsberaterin Xxxxxx Xxxxxxxx Xxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Oberbürgermeister a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende des Vorstands i.R. Xxxxxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreter der BBBank e.G. Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxx Xxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx-Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xxxxxxxx Staatsminister a.D. Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin CEO der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Durchführung der Abschlussprüfungen. Er überwacht und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und berichtet dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Risikoausschuss überwacht die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Risikoarten. Der Risikoausschuss berät den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Landesbank und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch den Vorstand. Der Risikoausschuss entscheidet über die Zustimmung zu Angelegenheiten des Beteiligungs-, Kredit- und Handelsgeschäfts nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Risikoausschuss. Er ist zudem über Kredite zu unterrichten, die über vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegte Merkmale verfügen. Am 16. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat den nach dem novellierten KWG geforderten Vergütungskontrollausschuss errichtet. Dieser überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme.Critalog GmbH
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Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und hat die Geschäftsführung zu überwachen. Er beschließt über Feststellung des Jahresabschlusses und über die Änderung der Grundsätze der Geschäftspolitik. Zu dem Datum dieses Basisprospekts gehören folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat der Landesbank Baden-Württemberg an: Vorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxx ehem. Vorsitzender des Vorstands der L-Bank stellvertretender (Vorsitzender: Xx. Xxxxxx Xxxxx Minister für Finanzen des Landes Baden-Württemberg ) Xxxx Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxx Xxxxxxxxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxx Oberbürgermeister der Stadt Weil am Rhein Xxxxxxxx Xxx Oberbürgermeister a.D. Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. Vorsitzende Mitglied des Vorstands der BBBank e.G. Xxxxxxx Xxxx-Xxxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxx Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Rechtsanwalt Xxxxxx Xxxxxx Geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Eberspächer Professor Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx MdL Rechtsanwalt Xxxxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg X. Xxxxx Xxxxxxxxx Executive Vice President Global Services Delivery, SAP SE & Co. KG Xxxxx Xxxxxxxxx Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg Xxxxxx Xxxxxx Beschäftigtenvertreterin der Landesbank Baden-Württemberg Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx Staatsminister Staatssekretär im Staatsministerium Baden-Württemberg, Chef der Staatskanzlei Xx. Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx Rechtsanwältin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin Xxxxxx Xxxxxx Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen des Landes Baden-Württemberg Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Xxxxxxx Xxxx Beschäftigtenvertreter der Landesbank Baden-Württemberg Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Angabe des Zusatzes "Mitglied des Aufsichtsrats". Der Aufsichtsrat hat zu seiner Unterstützung den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss sowie den Vergütungskontrollausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der langfristigen Nachfolgeplanung im Vorstand vor. Der Präsidialausschuss beschließt über Abschluss, Änderung und Beendigung der Anstellungs- und Pensionsverträge der Vorstandsmitglieder. Er vertritt die Landesbank gegenüber dem Vorstand und bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats auf dem Gebiet der Corporate Governance vor. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Durchführung der Abschlussprüfungen. Er überwacht und überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers Abschlussprüfers, und berichtet dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses. Der Risikoausschuss überwacht die Geschäftsführung des Vorstands im Hinblick auf die Risikoarten. Der Risikoausschuss berät den Aufsichtsrat zur aktuellen und zur künftigen Gesamtrisikobereitschaft und -strategie der Landesbank und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Strategie durch den Vorstand. Der Risikoausschuss entscheidet über die Zustimmung zu Angelegenheiten des Beteiligungs-, Kredit- und Handelsgeschäfts nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung für den Risikoausschuss. Er ist zudem über Kredite zu unterrichten, die über vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung festgelegte Merkmale verfügen. Am 16. Dezember 2013 hat der Aufsichtsrat den nach dem novellierten KWG geforderten Vergütungskontrollausschuss errichtet. Dieser überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor. Der Vergütungskontrollausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der ordnungsgemäßen Einbeziehung der internen Kontroll- und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme.
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