Ausführung von Zahlungsaufträgen Musterklauseln

Ausführung von Zahlungsaufträgen. 9.1.1. Der Kauf und Verkauf von Kryptowährungen erfolgt ausschließlich über die BISON-App.
Ausführung von Zahlungsaufträgen. Zahlungsaufträge werden von der Bank mit der gebotenen Sorgfalt verarbeitet. Benötigt die Bank zur Ausführung eines Zahlungsauftrags weitere Angaben oder Instruktio- nen und kann sie diese nicht fristgerecht vom Zahlungs- dienstnutzer einholen, so behält sich die Bank im Zweifels- fall das Recht vor, den Auftrag zum Schutz des Zahlungs- dienstnutzers nicht auszuführen. Der Zahlungsdienstnutzer hat Aufträge, die an einen bestimmten Ausführungszeitpunkt gebunden sind, frist- gerecht zu erteilen.
Ausführung von Zahlungsaufträgen. Die Bank führt den Zahlungsauftrag auf Anweisung des Kunden am verlangten Ausführungsdatum durch, sofern sie über die notwendigen Angaben verfügt, die vollständig, korrekt und unmissverständlich sein müssen. Zudem muss der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragsausfüh- rung auf dem Belastungskonto über ein Guthaben oder Kreditlimit ver- fügen, das mindestens dem Betrag des auszuführenden Zahlungsauf- trags entspricht. Namentlich dürfen keine gesetzlichen oder regulato- rischen Vorschriften, behördlichen Verfügungen oder Vereinbarungen (z.B. Pfandbestellungsvertrag für die hinterlegten Vermögenswerte) bestehen, die die Ausführung des Zahlungsauftrags ausschliessen. Die Bank ist befugt, aber nicht verpflichtet, den Zahlungsauftrag auch im Falle fehlender oder unvollständiger Angaben auszuführen, wenn sie diese mit Sicherheit berichtigen und/oder korrekt ergänzen kann. Die Bank entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie einen Zahlungs- auftrag bei ungenügender Deckung ausführen will. Wenn der Kunde mehrere Aufträge erteilt, deren Gesamtsumme sein ver- fügbares Guthaben oder das mit ihm vereinbarte Kreditlimit übersteigt, entscheidet die Bank nach ihrem Ermessen, welche Aufträge vollständig oder teilweise ausgeführt werden, ohne Ansehen des Datums oder der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bank. In solchen Fällen haftet die Bank nicht für Schäden, die infolge von Verzögerungen, Sperrung oder nicht erfolgter Ausführung entstehen können. Wird der Zahlungsauftrag ausgeführt, belastet die Bank das vom Auftraggeber angegebene Konto.

Related to Ausführung von Zahlungsaufträgen

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.