Common use of Ausgeschlossene Unfälle Clause in Contracts

Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 Unfälle der Versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten Person ergreifen. Ausnahmen: 5.1.2 Unfälle, die der Versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht 5.1.4 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 4.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:. 5.1.2 4.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 4.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht. 5.1.4 4.1.4 Unfälle der versicherten Person 4.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahr- zeugen. 4.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

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Samples: Unfallversicherung

Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Bewusstseinsstörun­ gen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere an­ dere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:Beispiele: Die versicherte Person Ausnahme: Beispiele: Die versicherte Person 5.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bür­ gerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht: 5.1.4 Unfälle der versicherten Person Ausnahme: 5.1.5 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht ver­ ursacht sind.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen

Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 4.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlag- anfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:. 5.1.2 4.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 4.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht. 5.1.4 4.1.4 Unfälle der versicherten Person 4.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeu- gen. 4.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

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Samples: Unfallversicherung

Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende UnfälleUn- fälle: 5.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Bewusst- seinsstörungen sowie durch epileptische Schlaganfälle, epilepti- sche Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:. 5.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßenzusto- ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht 5.1.4 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz