Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: 5.1.1 Unfälle der Versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten Person ergreifen. Ausnahmen: 5.1.2 Unfälle, die der Versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. 5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht 5.1.4 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 4.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:.
5.1.2 4.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
5.1.3 4.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht.
5.1.4 4.1.4 Unfälle der versicherten Person
4.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahr- zeugen.
4.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
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Samples: Unfallversicherung
Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Bewusstseinsstörun gen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere an dere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:Beispiele: Die versicherte Person Ausnahme: Beispiele: Die versicherte Person
5.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse Bür gerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht:
5.1.4 Unfälle der versicherten Person Ausnahme:
5.1.5 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht ver ursacht sind.
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Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
5.1.1 4.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlag- anfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:.
5.1.2 4.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
5.1.3 4.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht.
5.1.4 4.1.4 Unfälle der versicherten Person
4.1.5 Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeu- gen.
4.1.6 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
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Samples: Unfallversicherung
Ausgeschlossene Unfälle. Kein Versicherungsschutz besteht für folgende UnfälleUn- fälle:
5.1.1 Unfälle der Versicherten versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Bewusst- seinsstörungen sowie durch epileptische Schlaganfälle, epilepti- sche Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Versicherten versicherten Person ergreifen. Ausnahmen:.
5.1.2 Unfälle, die der Versicherten versicherten Person dadurch zustoßenzusto- ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.
5.1.3 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Ausnahme: Diese Ausnahme gilt nicht
5.1.4 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz