Ausgliederungs- und Übernahmevertrag Musterklauseln

Ausgliederungs- und Übernahmevertrag. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, wie er der Siemens Hauptversammlung 2016 und der Gesellschafterversammlung der HC GmbH jeweils zur Zustimmung vorgelegt werden soll, wurde am 2. Dezember 2015 zu notarieller Urkunde des Notars Xx. Xxxxxx Xxxxx mit Amtssitz in München abgeschlossen (diesem Spaltungsbericht beigefügt als Anlage 1). Er regelt die Einzelheiten der Übertragung des auszugliedernden Vermögens von der Siemens AG auf die HC GmbH. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag nebst Anlagen wird in Kapitel 7 erläutert. Eine Prüfung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags durch einen sachverständigen Prüfer und die Erstattung eines Prüfungsberichts durch diesen findet bei der Ausgliederung nach § 125 Satz 2 in Verbindung mit §§ 9 bis 12 UmwG nicht statt. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird gemäß § 125 Satz 1 in Verbindung mit § 61 Satz 1 UmwG vor der Einberufung der Hauptversammlung zu den Handelsregistern der Siemens AG eingereicht. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird dem zuständigen Betriebsrat der Siemens AG und dem zuständigen Betriebsrat der HC GmbH zugeleitet (§ 126 Abs. 3 UmwG). Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird nur dann wirksam, wenn ihm die Hauptversammlung der Siemens AG sowie die Gesellschafterversammlung der HC GmbH jeweils mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bzw. der abgegebenen Stimmen zustimmen (§ 125 Satz 1 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 1, 65 Abs. 1 UmwG bzw. § 125 Satz 1 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 1, 50 Abs. 1 UmwG). Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG am 26. Januar 2016 zur Zustimmung vorgelegt. Die Siemens AG wird in ihrer Funktion als Alleingesellschafterin der HC GmbH in der Gesellschafterversammlung der HC GmbH ihre Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag erteilen. Es ist vorgesehen, dass diese Gesellschafterversammlung nach der am 26. Januar 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Siemens AG durchgeführt wird.
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag, der diesem Spaltungsbericht als Anlage 1 beigefügt ist, gliedert sich in sechs Abschnitte. Nach einer einleitenden Vorbemerkung folgen in Abschnitt II. (§§ 1-4) allgemeine Regelungen zur Art der Ausgliederung, zum Ausgliederungsstichtag, zur Ausgliederungsbilanz und zur Schlussbilanz sowie zur Verschiebung der für die Ausgliederung maßgeblichen Stichtage. Anschließend wird in Abschnitt III. (§§ 5-9) im Einzelnen der Teil des Vermögens beschrieben und bezeichnet, den die Siemens AG im Wege der Ausgliederung auf die HC GmbH überträgt. Darüber hinaus werden ergänzende Bestimmungen getroffen und einzelne Modalitäten der Übertragung festgelegt. Abschnitt IV. (§§ 10-12) behandelt die Gewährung von Geschäftsanteilen der HC GmbH als Gegenleistung für die Übertragung des Auszugliedernden Vermögens sowie die vorgesehenen Kapitalmaßnahmen in der HC GmbH. Weiterhin behandelt werden besondere Rechte und besondere Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgliederung gewährt werden. Abschnitt V. (§§ 13, 14) stellt die Folgen der Ausgliederung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie für ehemalige Arbeitnehmer und sonstige Pensionsthemen dar. Schließlich enthält Abschnitt VI. (§§ 15, 16) Regeln zu Kosten und Steuern sowie Schlussbestimmungen. Im Rahmen der Erläuterung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags werden die dort definierten Begriffe verwendet. In Bezug genommene Anlagen sind solche des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags.

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