Auskünfte. Die N-ERGIE ist berechtigt, den Städten und Gemeinden für die Berechnung ihrer Entwässerungsgebühren den Wasserbezug des Kunden mitzuteilen.
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Samples: Auftrag Zur Trennung Eines Wasserhausanschlusses Mit / Ohne, www.n-ergie-netz.de, www.n-ergie-netz.de