Auskünfte. 1Wenn sich bei der Auslegung oder Anwendung des Vertrages Zweifelsfragen ergeben, die nicht mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA geklärt werden können, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen landeskirchlichen Stelle, oder – für EKU-Kirchen – bei der Kirchenkanzlei der EKU. 2In besonders komplizierten oder bedeutsamen Fällen erteilt das Kirchenamt der EKD Auskunft.
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Samples: Gesamtvertrag
Auskünfte. 1Wenn Wenn sich bei der Auslegung oder Anwendung des Vertrages Zweifelsfragen ergeben, die nicht mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA geklärt werden können, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen landeskirchlichen Stelle, Stelle oder – für EKU-Kirchen – bei der Kirchenkanzlei der EKU. 2In In besonders komplizierten oder bedeutsamen Fällen erteilt das Kirchenamt der EKD Auskunft.
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Samples: Gesamtvertrag Zwischen Gema Und Ekd
Auskünfte. 1Wenn Wenn sich bei der Auslegung oder Anwendung des Vertrages Zweifelsfragen ergeben, die nicht mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA geklärt werden können, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen landeskirchlichen Stelle, Stelle oder – für EKU-Kirchen – bei der Kirchenkanzlei der EKU. 2In In besonders komplizierten oder bedeutsamen Fällen erteilt das Kirchenamt der EKD Auskunft.. 1 Nr. 866
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Samples: Gesamtvertrag Zwischen Gema Und Ekd
Auskünfte. 1Wenn Wenn sich bei der Auslegung oder Anwendung des Vertrages Zweifelsfragen ergeben, die nicht mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA geklärt werden können, empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen landeskirchlichen Stelle, oder – für EKU-Kirchen – bei der Kirchenkanzlei der EKU. 2In besonders In bes. komplizierten oder bedeutsamen bedeut- samen Fällen erteilt das Kirchenamt der EKD Auskunft.
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Samples: Gesamtvertrag