Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriften.
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Samples: www.gabler-saliter-bank.de, www.psd-koblenz.de, www.sparda-bank-hamburg.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen gesetz- lichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften.
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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-nord.de, www.psd-muenchen.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (EntgelteEnt- gelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschrif- ten.
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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.sparda-bw.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften.
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Samples: www.bruehlerbank.de, www.raiba-ke-oa.de, www.skatbank.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmen- verträgen (zum Beispiel Girovertrag) richtet sich nach Absatz 5.
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Samples: www.hoernerbank.de, www.bankhaus-mayer.de, www.raiba-moetzingen.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (zum Beispiel Girovertrag) richtet sich nach Absatz 5.
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Samples: www.suedwestbank.de, www.suedwestbank.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungs- diensterahmenverträgen (zum Beispiel Girovertrag) richtet sich nach Absatz 5.
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Samples: www.fondshafen.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen Vereinbarun- gen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften.
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Samples: www.maerkische-bank.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen Zahlungsdiensteverträ- gen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen vertragli- chen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend ergän- zend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften.
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Samples: www.volksbank-baumberge.de
Auslagen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vor- schriftenVorschriften.
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Samples: www.etrisbank.de