Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Jahr vorkom- menden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin- aus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat für die Abbuchung von einem deut- schen Konto.
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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de
Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Jahr vorkom- menden vor- kommenden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- EUR-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin- aus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat für die Abbuchung von einem deut- schen deutschen Konto.
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Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Jahr vorkom- vorkom menden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- EUR Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin- hin aus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat SEPAMandat für die Abbuchung von einem deut- deut schen Konto.
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Samples: www.ostangler.de
Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Jahr vorkom- menden vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers Ver- sicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- EUR-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin- aus hinaus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat für die Abbuchung von einem deut- schen deutschen Konto.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de