Auslandsschäden. Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um- setzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Auslandsschäden. Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versichert sind auch Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um- setzungsgesetzen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten Pflich- ten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsvertrag, Privathaftpflichtversicherung
Auslandsschäden. Versichert sind – abweichend von Ziff. 7.9 AHB-Privat 20/SD 10.2020 – im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Um- welthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versichert sind Versicherungsschutz besteht auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um- setzungsgesetzen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie Umwelthaftungs- richtlinie (2004/35/EG) nicht überschreiten.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Auslandsschäden. Versichert sind im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versichert sind Versicherungsschutz besteht auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Um- setzungsgesetzen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) nicht überschreiten.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung