Auslobungsbedingungen Musterklauseln

Auslobungsbedingungen. Die Auslobungsbedingungen befinden sich ausschließlich auf der Seite „Mein Bonus“ im eingeloggten Bereich mit folgendem Text: „Jede innovative Produktidee, die nach Diskussion in der Community von der FIDOR Bank umgesetzt wird“. Der Auslobungstext ist demnach dahingehend zu verstehen, dass es sich um eine innovative Produktidee handeln muss (Definition innovativ= neuartig/zukunftsweisend/fortschrittlich, also in dieser oder ähnlicher Form noch nicht auf dem Markt befindlich) um überhaupt einen Anspruch zu begründen sowie ein Anspruch auf die Belohnung mit der Umsetzung des Wunschproduktes durch die Fidor Bank überhaupt erst entsteht. Nicht um eine Auslobung handelt es sich bei (veralteten) Aussagen zu den Bedingungen der Bonifizierung des Wunschproduktes in Produktbroschüren, Interviews oder ähnlichem. Nach der herrschenden Rechtsprechung handelt es sich bei Werbe-Aussagen in Produktbroschüren oder Interviews etc. nicht um eine Auslobung, solche Aussagen werden nach der gängigen Rechtsprechung auch nicht zu Vertragsbestandteilen, so dass sich daher nicht auf (veraltete) Aussagen über die Bedingungen bezüglich der Bonifizierung eines Wunschproduktes in Produktbroschüren oder Interviews der Fidor Bank berufen werden kann, um einen Anspruch auf eine Bonifizierung eines umgesetzten Wunschproduktes zu begründen. Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fidor Bank sowie der Bedingungen im Auslobungstext unter „Mein Bonus“ ist die zum Zeitpunkt der Live- Stellung des Vorschlags aktuell gültige Bonusliste entscheidend für die Bonifizierung, nicht die zum Zeitpunkt der Einstellung des Vorschlags in die Community gültige Bonusliste. Aufgrund des nur einseitig bindenden Charakters für die Fidor Bank ist die Fidor Bank jederzeit berechtigt einen Widerruf bzw. eine Änderung der Bedingungen vorzunehmen. Ein Widerruf bzw. eine Änderung der Auslobungsbedingungen sowie der maximalen Höhe des ausgelobten Betrages ist gemäß § 658 Abs. 1 BGB bis zur Vornahme der Handlung (= Vollendung der Handlung, also der Tag der Umsetzung, d.h. Live-Stellung des jeweiligen Wunschproduktes) seitens der Fidor Bank jederzeit möglich. Die Widerrufs- bzw. Änderungserklärung nach § 658 Abs. 1 BGB ist eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, die Erklärung muss den Nutzern nicht persönlich zugehen, die Nutzer müssen für eine Wirksamkeit der Widerrufs- bzw. Änderungserklärung keine Kenntnis der geänderten Bedingungen haben. Ein Widerruf bzw. eine Änderung des Auslobun...
Auslobungsbedingungen. Städtebaulicher Vertrag: Kaufvertrag: Auslobung:
Auslobungsbedingungen. 1. Allgemeines 5 2. Xxxxxxxx, Koordination, Betreuer 5

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.