Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 3 contracts
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag, Jugendmedienschutz Staatsvertrag, Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 3 contracts
Samples: Staatsvertrag Über Den Schutz Der Menschenwürde Und Den Jugendschutz in Rundfunk Und Telemedien, Staatsvertrag Über Den Schutz Der Menschenwürde Und Den Jugendschutz in Rundfunk Und Telemedien, Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zusammen- geschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz Abs. 3 gilt entsprechend.
Appears in 2 contracts
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag, Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige zu- ständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zusammengeschlosse- nen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters Rund- funkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle Selbstkontrol- le jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien Richt- linien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechendunter- richten.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen Landesrundfunkanstaltenzusammengeschlossenen Landesrundfunk anstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters Rund funkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien Richt linien oder für den Einzelfall von der Vermutung Ver mutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden abwei chenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendschutzgesetz Und Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder o- der eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger län- ger als zehn Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz Abs. 3 gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen zu- sammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden Landesju- gendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendmedienschutz Staatsvertrag
Ausnahmeregelungen. Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusam- mengeschlossenen Landesrundfunkanstaltenzusammengeschlossenen Landesrundfunk- anstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters Rund- funkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien Richt- linien oder für den Einzelfall von der Vermutung Ver- mutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn 15 Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden abwei- chenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend.
Appears in 1 contract
Samples: Jugendschutzgesetz (Juschg)