Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: a. Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis (i) durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten; (ii) von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; (iii) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde. b. Außerdem leisten wir nicht, (i) wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt waren. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war; (ii) wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden; (iii) wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben; (iv) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen; (v) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz (4.5) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt; (vi) für den Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde; (vii) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde. c. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen. d. Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a) i) sowie b) i) bis b) iii) besteht kein Versicherungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: E Bike Insurance Contract, E Bike Insurance Agreement
Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
a. a) Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
(i) a. durch Krieg, innere Unruhen, terroristische HandlungenHand- lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie Kern- energie verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht über- rascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten;,
(ii) b. von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht verur- sacht wurde;,
(iii) c. durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen Wo- chen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten wiederhol- ten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde.
b. b) Außerdem leisten wir nicht,
(i) a. wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt waren. Bei Verstoß gegen ge- gen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig fahr- lässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte ver- sicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehenbe- stehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder we- der für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang Umfang, der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war;,
(ii) b. wenn Sie mit dem Fahrrad / E-Bike bei Schadeneintritt Schadenein- tritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweisezeit- weise, abgesperrten Strecken stattfinden;,
(iii) c. wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad / E- Bike zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben;,
(iv) d. wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige sons- tige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer un- serer Dienstleistung entgegenstehen;,
(v) e. wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung Entfer- nung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz (4.5ab Ziffer 3.3) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem Ih- rem ständigen Wohnsitz entfernt liegt;,
(vi) f. für den Transport eines am Fahrrad befindlichen / E-Bike befind- lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde;
(vii) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde.
c. c) Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssenmüs- sen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
d. d) Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a) i) b. sowie b) i) a. bis b) iii) c. besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig fahr- lässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem ei- nem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit Oblie- genheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung Feststel- lung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich ursäch- lich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt ver- letzt haben.
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Samples: Leasing Insurance Terms
Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
a. (a) Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
(i) durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten;
(ii) von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde;
(iii) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde.
b. (b) Außerdem leisten wir nicht,
(i) wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt waren. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung Leis- tung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war;
(ii) wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt Übungs- fahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;
(iii) wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben;
(iv) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
(v) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz (4.5) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt;liegt;
(vi) für den Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde;
(vii) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten ge- nehmigten Weise verändert wurde.
c. (c) Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden auf- wenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
d. (d) Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a) i) sowie b) i) bis b) Absatz 4.8(b)(i), (ii), (iii) besteht kein VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: E Bike Insurance Agreement
Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
a. Sie können 6.1 Du kannst von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereigniswenn
(i1) das Ereignis durch KriegAufruhr, innere Unruhen, terroristische HandlungenKriegsereig- nisse, Erdbeben, nukleare Ereignisse, behördliche Verfü- gungen oder hoheitsrechtlichen Anordnungen staatlicher Stellen an eine Personenmehrheit in einer Ausnahmesituation unmittel- bar oder Kernenergie mittelbar verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, worden sind oder wenn Sie von einem wir aufgrund eines dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftretenorganisatorische Unterstützung oder Hilfeleistungen nicht erbringen kön- nen;
(ii2) von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde;
(iii) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde.
b. Außerdem leisten wir nicht,
(i) wenn Sie Du bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges Fahrrades nicht berechtigt warenwarst. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit In diesem Fall besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nur für diejenigen versicherten PersonenDiejenigen, die von diesem Verstoß der fehlenden Berechtigung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person Du nach, dass ihre Unkenntnis deine Un- kenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person Du oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder o- der die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden oblie- genden Leistung ursächlich war;.
(ii3) wenn Sie Du mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem RadrennenRad- rennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung Ge- schicklichkeitsprüfung teilgenommen habenhast, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;
(iii4) wenn Sie das Fahrrad bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen gewerbsmäßi- gen Vermietung verwendet habenwurde.
(5) die bei Versuch oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch Dich eintreten, für die Vorsatz Tatbe- standsmerkmal ist;
(iv6) wenn die durch Gewalttätigkeiten anlässlich einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung entstehen, sofern Du ak- tiv daran teilnimmst;
(7) Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche gesetzli- che Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung der Versicherungs- leistung entgegenstehen;,
(v) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz (4.5) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt;
(vi) 8) für den Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt be- schädigt wurde.
6.2 Außerdem leisten wir nicht,
(1) wenn Du den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hast. Dem Vorsatz wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Scha- denseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss, jedoch in Kauf genommen wird;
(vii2) bei Schäden an wenn Du uns arglistig über Tatsachen zu täuschen ver- suchst, die für den Grund oder für die Höhe der Entschä- digung von Bedeutung sind;
(3) wenn der Entschädigungsanspruch nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Nachdem wir unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge in geschriebener Form abge- lehnt haben.
(4) Es besteht- unbeschadet der übrigen Vertragsbestim- mungen- Versicherungsschutz nur, soweit und mit E-Bikessolange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- bargos der Europäischen Union oder der Republik Öster- reich entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch den Einbau die Vereinigten Staaten von Ersatz- Amerika oder Zubehörteilen entstehenandere Länder erlassen werden, die soweit dem nicht vom Hersteller genehmigt europäische oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurdeösterreichische Rechtsvorschriften entgegenstehen.
c. Haben Sie (5) Hast Du aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie Du ohne den Schadeneintritt hätten hättest aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
d. Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a(6) i) sowie b) i) bis b) iii) besteht kein Versicherungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch keine Leistungen für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich warBeseitigung von Schäden bzw. die Behebung von Defekten die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt habenBild kann nicht angezeigt werden.
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Samples: Pannenhilfe Versicherungsbedingungen
Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
a. Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
(i) durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten;
(ii) von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde;
(iii) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs 6 Wochen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde.
b. Außerdem leisten wir nicht,
(i) wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt waren. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war;,
(ii) wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen haben, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;,
(iii) wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben;,
(iv) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;,
(v) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz (4.5) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt;.
(vi) für den Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde;.
(vii) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde.
c. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
d. Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a) i) sowie b) i) bis b) iii) besteht kein Versicherungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: E Bike Insurance Agreement
Ausschlüsse und Leistungskürzungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
a. A4-6.1 Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis
(i1) durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie verursacht wurde. Wir helfen jedoch, soweit möglich, wenn Sie von einem dieser Ereignisse überrascht worden sind, innerhalb der ersten ers- ten 14 Tage seit erstmaligem Auftreten;,
(ii2) von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde;
(iii) durch eine Erkrankung, die innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmals oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder noch vorhanden war, verursacht wurde.
b. . A4-6.2 Außerdem leisten wir nicht,
(i1) wenn Sie bei Eintritt des Schadens zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt waren. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß ohne Verschulden oder leicht fahrlässig keine Kenntnis hatten. Bei grob fahrlässiger grobfahrlässiger Unkenntnis des Verstoßes Ver- stoßes gegen diese Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig fahr- lässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer Ver- sicherer obliegenden Leistung ursächlich war;,
(ii2) wenn Sie mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer dazugehörigen dazu- gehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen habenha- ben, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;,
(iii3) wenn Sie bei Eintritt des Schadens das Fahrrad zur gewerbsmäßigen Vermietung verwendet haben;,
(iv4) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;,
(v5) wenn im Rahmen der Leistungen ab einer Entfernung von 10 km ab Ihrem Wohnsitz Wohn- sitz (4.5A4-3.2) der Schadenort weniger als 10 km Wegstrecke von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt liegt;,
(vi6) für den Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde;
(vii) bei Schäden an und mit E-Bikes, die durch den Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen entstehen, die nicht vom Hersteller genehmigt oder qualitativ gleichwertig, geprüft und auf dem Markt für diese Fahrzeuge zugelassen sind, bzw. wenn das Fahrzeug in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde.
c. Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne den Schadeneintritt hätten aufwenden müssen, können wir unsere Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
d. Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit gemäß Absätze a) i) sowie b) i) bis b) iii) besteht kein Versicherungsschutz. Wird eine dieser Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben, erbringen wir unsere Leistung. Wir erbringen unsere Leistung auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fahrradversicherung