Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis in Fondsanteile Fondsan- teile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuerneinzubehaltenden Steu- ern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagBankarbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungsmoda- litäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der gegenüber ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden ausschüt- tenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags Wiederan- lagetages jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens mindestens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüt- tungsbetrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen ein- gegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAusschüttun- gen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten einzubehaltenden Steuern zu dem Ban- karbeitstagBank- arbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, vorliegen oder spätestens an dem am darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ Bankarbeitstag automatisch zum be- treffenden Anteilwert in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltAnteile des betreffenden Fonds wiederange- legt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilwert ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form Die Wiederanlage erfolgt zum Anteilwert, wenn die an der Wiederanlage beteiligten Investment- fonds von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, ebase zum Anteilwert erworben werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitetkönnen. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung Aus- zahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen muss mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, sein andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen Aus- schüttungen und Wiederanlagen erfolgen stets in Form EUR. Ausschüttun- gen und Wiederanlagen von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro EUR abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag jeweils aktuell verwendeten Devisenbriefkurses bzw. Devisengeldkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem des dabei verwen- deten verwendeten Brief- bzw. Geldkurs Geldkurses sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs Abwicklungs- modalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis für Depots bei der ebase zu entnehmen.
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Samples: General Terms and Conditions, Investment Depot Agreement
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge Fondserträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis in Fondsanteile Anteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten einzubehaltenden Steuern zu dem Ban- karbeitstagBankarbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, Bankarbeitstag bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungsmoda- litäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet (AusführungszeitpunktAusfüh- rungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen Anteilskäufen in den ausschüttenden ausschütten- den Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen Anteilskäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds Fonds, müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf An- teilskauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro EUR abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags Wiederanlagetages jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Ausschüttung in Form einer Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen wi- dersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen muss mindestens acht Bankarbeitstage Bankarbeits- tage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro EUR werden dann ge- mäß gemäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem des dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs Geldkurses sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs Um- rechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Die Hauptversammlung der Anteilinhaber der für einen Teilfonds ausgegebenen Anteilklasse(n) entscheidet auf Vorschlag des Verwaltungsrats und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen über die Verwendung der Erträge ausschüttenund des Kapitals dieses Teilfonds und kann von Zeit zu Zeit eine Ausschüttung beschließen oder den Verwaltungsrat dazu ermächtigen, werden Ausschüttungen zu beschließen. Für jede Anteilklasse, die einen Anspruch auf Gewinnausschüttung hat, kann der Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Zahlung von Abschlagsdividenden beschließen. Im Fall von Namensanteilen erfolgt die Dividendenzahlung an den Anteilinhaber an die im Anteilregister angegebene Anschrift. Ausschüttungen können in einer Währung, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ausbezahlt werden, wie dies der Verwaltungsrat jeweils näher bestimmt. Auf Entscheidung des Verwaltungsrats kann die Dividendenzahlung in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAktiendividenden statt einer Bardividende erfolgen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zwar zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltvom Verwaltungsrat festgelegten Bedingungen. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ansprüche auf ausstehende, nicht geleistete Dividendenzahlungen verfallen zugunsten des Teilfonds der Tagentsprechenden Anteilklasse, zu welchem sofern der Anteilinhaber seine Ansprüche nicht innerhalb von sechs Jahren nach Bekanntgabe der Ausschüttung geltend macht. Auf Dividenden, hinsichtlich derer eine Ausschüttung bekannt gegeben wurde, die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder aber zugunsten der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen Anteilinhaber in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall Gesellschaft verbleiben, erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenkeine Zinszahlung.
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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten(a) Die Trägerversammlung der Bank beschließt im freien Ermessen auf Vorschlag des Verwaltungsrats der Bank, ob und in welchem Umfang ein Bilanzgewinn der Bank für das betreffende Geschäftsjahr an die Inhaber der Stammkapitalanteile der Bank, an das Land in Ansehung des Gewinnanteils in Bezug auf die Einlage und an die Inhaber Sonstiger Einlagen ausgeschüttet wird.
(b) Der Beschluss gemäß § 2(3)(a) ist Teil des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 22(3) der Satzung der Bank.
(c) Wird gemäß § 2(3)(a) eine Ausschüttung beschlossen, so steht dem Land von dem Gesamtbetrag der in Bezug auf das Stammkapital, die Sonstigen Einlagen und die Einlage beschlossenen Ausschüttung aufgrund der Gewährung der Einlage ein Anteil in Höhe der Beteiligungsquote zu (der "Ausschüttungsanteil"). Für den Fall, dass es zu Gewinn- oder Verlustvorträgen kommt und dadurch überjährige Effekte eintreten können, werden entsprechende Korrekturen vorgenommen, um die Ausschüttungen nach diesem Vertrag beabsichtigten, auf die Periode bezogenen Gewinnanteile und Ausschüttungsanteile nicht zu verfälschen.
(d) Die Fassung des Beschlusses über die Ausschüttung des Ausschüttungsanteils steht unter folgenden Vorbehalten:
(i) die Bank verfügt auch nach dem Beschluss und der Ausschüttung des Ausschüttungsanteils an das Land über eine angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß den Anwendbaren Aufsichtsrechtlichen Vorschriften;
(ii) die Zuständige Aufsichtsbehörde hat nicht gemäß § 10 Abs. 4 Satz 6 KWG in Form von Wiederanlagen automatisch der jeweils anwendbaren Fassung den Beschluss und die Ausschüttung des Ausschüttungsanteils des Landes untersagt, weil die Finanz- und Solvabilitätslage der Bank dies erfordert; und
(iii) andere Anwendbaren Aufsichtsrechtlichen Vorschriften stehen der Ausschüttung nicht entgegen, insbesondere führt die Ausschüttung nicht dazu, dass die Anerkennung der Einlage als Hartes Kernkapital durch die Zuständige Aufsichtsbehörde gefährdet wird.
(e) Soweit die Trägerversammlung gemäß § 2(3)(a) eine Ausschüttung beschließt, wird der Ausschüttungsanteil,
(i) wenn und soweit der Nennbetrag infolge einer vorherigen Verlustteilnahme weniger als der Ursprüngliche Nennbetrag beträgt, zur Wiederauffüllung der Einlage bis zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, ggfUrsprünglichen Nennbetrag verwendet; und
(ii) ansonsten an das Land ausgezahlt. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft Die Wiederauffüllungen bzw. deren Depotbank und/ oder Zahlungen gemäß diesem § 2(3)(e) werden am ersten Bankgeschäftstag in Frankfurt am Main nach dem Tag der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenBeschlussfassung gemäß § 2(3)(a) vorgenommen.
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Samples: Beteiligungsvertrag
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAusschüttun- gen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten einzubehaltenden Steuern zu dem Ban- karbeitstagBank- arbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, vorliegen oder spätestens an dem am darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ Bankarbeitstag automatisch zum be- treffenden Anteilwert in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltAnteile des betreffenden Fonds wiederange- legt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilwert ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form Die Wieder- anlage erfolgt zum Anteilwert, wenn die an der Wiederanlage beteilig- ten Investmentfonds von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, ebase zum Anteilwert erworben werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitetkönnen. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch Wider- spruch und der Auszahlungsauftrag müssen muss mindestens acht Bankarbeitstage Bankar- beitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, sein andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen und Wiederanlagen erfolgen stets in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführtEUR. Ausschüttungen in Form und Wiederanlagen von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender EUR abweichen- der Währung werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag bzw. Devisengeldkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem des dabei verwen- deten verwendeten Brief- bzw. Geldkurs Geldkurses sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs Abwicklungsmodalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Fremdwährungsge- schäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Depots bei der ebase zu entnehmen.
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Samples: Investment Depot Agreement
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagBankar- beitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegenvorlie- gen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungs- modalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung Wäh- rung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen ande- ren als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen ein- gegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist grundsätzlich, werden soweit sie nicht für die Ausschüttungen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zah lungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Investments (beispielsweise noch offene Einzahlungsver pflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Zielfonds oder einer Zweckgesellschaft), oder zur Rückführung von ggf. aufge nommenen Zwischen oder anderen Fremdfinanzierungen benö tigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter auszuschütten. Aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität kann erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen bis zu einem Betrag investiert werden, der dem durch die Anleger an den jeweiligen Vertriebspartner gezahlten Vermittlungsprovision (Ausgabeaufschlag) und den bis zum Zeitpunkt der betreffenden Reinvestition entstandenen Kos ten der Investmentgesellschaft (insbesondere den Initialkosten und den Transaktionsgebühren sowie den laufenden Vergütun gen einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung der Verwal tungsgesellschaft bzw. der Treuhänderin, der Komplementärin und der Verwahrstelle) entspricht. Unabhängig von den Voraussetzungen des vorstehenden Absat zes kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Platzierungs schluss der Investmentgesellschaft sämtliche Liquidität, die der Investmentgesellschaft infolge des Ablaufs der Laufzeit oder der sonstigen Abwicklung sowie infolge der Veräußerung oder sons tigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes der Invest mentgesellschaft zufließt, erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert werden. Reinvestitionen der Investmentgesellschaft dürfen zu keinem Zeitpunkt dazu führen, dass die Summe der Investitionen (ein schließlich der Reinvestitionen) der Investmentgesellschaft 100 % des Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft übersteigt. Xxxxxxx während der Platzierungsphase der Investmentgesell schaft das platzierte Kommanditkapital den durch die Platzie rungsgarantie der Wealthcap Investment Services GmbH garan tierten Betrag des Kommanditkapitals (vgl. hierzu das Kapitel „Vertragsbeziehungen der Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Platzierungsgarantievertrag“) unterschreitet, dürfen die Inves titionen der Investmentgesellschaft einschließlich etwaiger Re investitionen den durch die Platzierungsgarantie garantierten Betrag des Kommanditkapitals nicht überschreiten. Keine Reinves tition i. S. d. § 8 der Anlagebedingungen liegt vor, wenn die Investmentgesellschaft aus der Investitionstätigkeit erzielte Xxxxx dität erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebe dingungen investiert und dabei die offenen Einlageverpflichtun gen der Anleger der Investmentgesellschaft in entsprechendem Maß reduziert werden. Nicht als Investition bzw. Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebedingungen gilt zudem das Halten von Liquidität in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem von der Ausschüttung freier Liquidität absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Verfü gung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des ausschüttenden Fonds, Kommandit kapitals beträgt. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital konten I ggf. einmal jährlich, letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsge sellschaft bleibt es unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Höhe der Ausschüttungen kann dabei variieren und es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Die Gesellschafter haben auch dann Anspruch auf Ausschüttun gen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Gesellschafters unter Abzug von einzubehal- tenden Steuernden Betrag der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für die Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagdarf nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgen. Vor der Zustimmung ist der Gesellschaf ter darauf hinzuweisen, an dem dass er den Gläubigern der ebase alle erforderlichen Daten Investment gesellschaft nun – bei Rückgewähr seiner Einlage – unmittelbar haftet. Ausschüttungsansprüche können mit rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszinsen und schäden sowie der Geldbetrag vorliegenmit den einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Rechnung gestellten Kosten, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet Ausgaben und danach wiederangelegtAufwendungen verrechnet werden (vgl. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt§ 28 (2) des Gesellschaftsvertrages). Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ausschüttungen und sonstige Auszahlungen an Anleger sind die jeweils zum Zeitpunkt der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ Ausschüttungen oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage Auszahlungen in dem vom Kunden ausgewählten Fondsnach § 26 des Gesellschaftsvertrages zu führenden Register eingetragenen Daten, soweit der Invest mentgesellschaft keine anderslautenden schriftlichen Erklärun gen rechtzeitig zugegangen sind. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen anhand sind in § 16 des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenGesellschaftsvertrages geregelt.
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Samples: Sales Prospectus
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten(a) Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen kann der Manager von Zeit zu Zeit zum Geschäftsbeginn an einem Ausschüttungstag in Irland Ausschüttungen aus einem Teilfonds an die Anteilinhaber im Register erklären. Die Ausschüttungspolitik jedes Teilfonds wird im Prospekt für den jeweiligen Teilfonds erläutert. Der Betrag, werden die Ausschüttungen der zur Ausschüttung durch einen Teilfonds zur Verfügung steht, entspricht dem Nettoertrag, der für diesen Teilfonds erzielt wurde (sowohl in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Dividenden, Zinsen als auch anderweitig) und, sofern der Manager dies für notwendig hält, um Ausschüttungen in Fondsanteile des ausschüttenden Fondsangemessener Höhe aufrechtzuerhalten, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet die realisierten und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzwnicht realisierten Kapitalgewinne abzgl. der Market-Maker den Auftrag gegen- über realisierten und nicht realisierten Kapitalverluste.
(b) Der Manager kann mit Genehmigung durch ordentlichen Beschluss, der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen gemäß beiliegendem Anhang auf einer Versammlung der Anteilinhaber eines Teilfonds gefasst wird, jegliche Vermögenswerte dieses Teilfonds in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in Sachleistungen oder anderweitig unter dessen Anteilinhabern ausschütten. Auf Wunsch eines Anteilinhabers veranlasst der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt Trust die Veräußerung der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand Vermögenswerte im Auftrag des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitetAnteilinhabers. Der Kunde vom Trust erzielte Preis kann von dem Preis abweichen, zu dem die Vermögenswerte bei der Feststellung des Nettoinventarwerts bewertet wurden, und weder der Trust noch die Verwaltungsstelle oder der Anlageberater haften für einen dadurch entstehenden Verlust. Die Transaktionskosten, die bei der Veräußerung dieser Vermögenswerte anfallen, tragen die Anteilinhaber.
(c) Die Methode zur Zahlung einer Ausschüttung wird im jeweiligen Prospekt erläutert. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Obigen kann der Wiederanlage Manager eine Ausschüttung oder sonstige in Bezug auf einen Anteil zahlbare Beträge per Überweisung oder per Scheck oder per Auszahlungsschein übermitteln, der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen per Standardpost an die eingetragene Anschrift des Anteilinhabers, oder, bei gemeinschaftlichen Inhabern, eines der Anteilinhaber oder an diejenige Person und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und Anschrift versandt wird, die der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- Anteilinhaber bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften die gemeinschaftlichen Anteilinhaber angeben; der Manager haftet nicht für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- Verluste, die sich durch diese Übermittlung ergeben.
(d) Ausschüttungen aus einem Teilfonds, die von der anspruchsberechtigten Person nicht innerhalb von sechs Jahren nach Fälligkeit einer Ausschüttung geltend gemacht werden, verfallen und Leistungsverzeichnis zu entnehmengehören von da an zum Hinterlegten Vermögen.
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Samples: Novationsvertrag
Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist grundsätzlich, werden soweit sie nicht für die Ausschüttungen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zah lungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Investments (beispielsweise noch offene Einzahlungs verpflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Zielfonds oder einer Zweckgesellschaft) oder zur Rückführung von ggf. auf genommenen Zwischen oder anderen Fremdfinanzierungen benötigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditäts reserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäfts führung an die Gesellschafter auszuschütten. Aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität kann erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen bis zu einem Betrag investiert werden, der dem durch die Anleger an den jeweiligen Vertriebspartner ge zahlten Vermittlungsprovision (Ausgabeaufschlag) und den bis zum Zeitpunkt der betreffenden Reinvestition entstandenen Kos ten der Investmentgesellschaft (insbesondere den Initialkosten und den Transaktionsgebühren sowie den laufenden Vergütun gen einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung der Ver waltungsgesellschaft bzw. der Treuhänderin, der Komplementä rin und der Verwahrstelle) entspricht. Unabhängig von den Voraussetzungen des vorstehenden Absat zes kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Platzierungs schluss der Investmentgesellschaft sämtliche Liquidität, die der Investmentgesellschaft infolge des Ablaufs der Laufzeit oder der sonstigen Abwicklung sowie infolge der Veräußerung oder sons tigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes der Invest mentgesellschaft zufließt, erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert werden. Reinvestitionen der Investmentgesellschaft dürfen nicht dazu führen, dass die Summe der zu einem Zeitpunkt aktuell beste henden Investitionen (einschließlich der Reinvestitionen) der Investmentgesellschaft 110 % des Kommanditkapitals der Invest mentgesellschaft übersteigt. Solange während der Platzie rungsphase der Investmentgesellschaft das platzierte Komman ditkapital den durch die Platzierungsgarantie der Wealthcap Investment Services GmbH garantierten Betrag des Kommandit kapitals (vgl. hierzu das Kapitel „Vertragsbeziehungen der Invest mentgesellschaft“, Abschnitt „Platzierungsgarantievertrag“) unter schreitet, dürfen die Investitionen der Investmentgesellschaft einschließlich etwaiger Reinvestitionen den durch die Plat zierungsgarantie garantierten Betrag des Kommanditkapitals nicht überschreiten. Keine Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebe dingungen liegt vor, wenn die Investmentgesellschaft aus der Investitionstätigkeit erzielte Liquidität erneut in Vermögens gegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert und dabei die offenen Einlageverpflichtungen der Anleger der Invest mentgesellschaft in entsprechendem Maß reduziert werden. Nicht als Investition bzw. Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebe dingungen gilt zudem das Halten von Liquidität in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem von der Ausschüttung freier Liquidität absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Ver fügung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des Kommandit kapitals beträgt. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapi talkonten I. Die Höhe der Ausschüttungen kann dabei variieren und es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Die Gesellschafter haben auch dann Anspruch auf Ausschüttun gen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Gesellschafters unter den Betrag der für ihn (Direktkommanditist bzw. Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der für die Treu händerin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister ein getragenen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgen. Vor der Zustimmung ist der Gesellschafter darauf hinzuweisen, dass er den Gläubigern der Investmentgesellschaft nun – bei Rückgewähr seiner Einlage – unmittelbar haftet. Ausschüttungsansprüche können mit rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszinsen und schäden sowie mit den einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Fondsanteile Rechnung gestellten Kosten, Ausgaben und Aufwendungen verrechnet werden (vgl. § 28 (2) des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltGesellschaftsvertrages). Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ausschüttungen und sonstige Auszahlungen an Anleger sind die jeweils zum Zeitpunkt der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ Ausschüttungen oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage Auszahlungen in dem vom Kunden ausgewählten Fondsnach § 26 des Gesellschaftsvertrages zu führenden Register eingetragenen Daten, soweit der Invest mentgesellschaft keine anderslautenden schriftlichen Erklärun gen rechtzeitig zugegangen sind. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen anhand sind in § 16 des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenGesellschaftsvertrages geregelt.
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Samples: Sales Contracts