Aussetzung des Vertrags Musterklauseln

Aussetzung des Vertrags. Wenn der Versicherungsnehmer die Aussetzung des Vertrags beantragt, muss er eine Anfrage an die Gesellschaft senden, wobei die Modalitäten gemäß Art. 10.23 „“ befolgt werden müssen Der Antrag auf Aussetzung kann in freier Form erfolgen; lediglich zur Erleichterung des Versicherungsnehmers stellt die Gesellschaft ein Formular zur Verfügung, das: • angefordert werden kann durch einen Anruf beim Kundendienst unter der Nummer 00.00.000.000 von 8.30 bis 19.30 Uhr von Montag bis Samstag, oder • auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt 'Dokumente' heruntergeladen werden kann. • ab 24.00 Uhr des im Antrag auf Aussetzung angegebenen Datums, wenn seitens des Versicherungsnehmers bei der Gesellschaft bis zum selben Datum eine entsprechende Mitteilung eingeht; • ab 24.00 Uhr des Tages der Absendung, wenn der Antrag zu einem späteren als dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingeht. Spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Aussetzung, muss der Versicherungsnehmer der Gesellschaft den Versicherungsschein und den Auslandsschutzbrief, der sich gegebenenfalls in seinem Besitz befindet, im Original zusenden. Falls im Vertrag die Aufteilung der Prämie auf Raten vereinbart wurde, verzichtet die Gesellschaft auf die folgende Rate. Falls der Vertrag eine halbjährliche Ratenzahlung vorsieht und der Versicherungsnehmer die erste Rate mit Kreditkarte bezahlt hat, muss der Antrag auf Aussetzung, um die Belastung der zweiten Rate zu vermeiden, mindestens 15 Tage vor deren Fälligkeit eintreffen. Anderenfalls belastet die Gesellschaft die geschuldete Prämie 10 Tage vor Fälligkeit der Rate. Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist keine Aussetzung vorgesehen, da sich daraus die Auflösung des Vertrags ergibt. Wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf von 12 Monaten nach der Aussetzung nicht die Reaktivierung des Versicherungsschutzes beantragt, wird der Vertrag aufgelöst und die nicht genutzte Prämie verbleibt bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft erstattet die bezahlte und nicht genutzte Prämie nur für den Fall des nachgewiesenen Verkaufs, der Verschrottung oder der Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr (Art. 103 der Straßenverkehrsordnung) im Zeitraum der Aussetzung. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 76 von 107 Der Vertrag kann nur ein Mal während seiner Laufzeit ausgesetzt werden. Folglich ist es nicht möglich, den nach der Reaktivierung ausgestellten Vertrag erneut auszusetzen. Die Gesellschaft stellt einen ordnun...
Aussetzung des Vertrags. Ohne Präjudiz für die anderen Rechte ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, die eigenen vertraglichen Pflichten (einschließlich der Lieferfristen) auszusetzen, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, oder wenn ein Fall von Höherer Gewalt vorliegt. Wenn Fenner Dunlop B.V. sich auf das Recht beruft, die eigenen Leistungen auszusetzen, ist Fenner Dunlop B.V. berechtigt, dem Kunden eine abschließende Frist zur Wiederinkraftsetzung des Vertrags aufzugeben, nach deren Ablauf Fenner Dunlop B.V. das Recht hat, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Fenner Dunlop B.V. daraus eine Verpflichtung zum Schadenersatz erwächst, und ohne Präjudiz für die anderen Rechte von Fenner Dunlop B.V.
Aussetzung des Vertrags. 11.3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der nach diesem EPK geschuldeten Leis- tungen zu verweigern, solange nicht sämtliche Ansprüche und Forderungen des Auftragnehmer ge- gen den Auftraggeber aus diesem Vertrag, insbesondere aber auch solche aus dem Vertrag Nr. W- 04325-V03 erfüllt sind. Aufgrund von Aussetzungen resultierende Ausfallzeiten gelten bei der Berech- nung der Jahresverfügbarkeit gemäß § 6 als verfügbar. Kosten für die Beseitigung etwaiger aus der Aussetzung entstandener Schäden trägt der Auftraggeber.
Aussetzung des Vertrags. Unbeschadet des Rechts der Kommission zur Kündigung des Vertrags kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen die Ausführung des Vertrags, der laufenden Aufträge oder der Einzelverträge ganz oder teilweise unterbrechen. Die Aussetzung wird an dem Tag wirksam, an dem der Auftragnehmer die per Einschreiben mit Rückschein bzw. auf gleichwertige Art versandte Mitteilung erhält bzw. zu einem späteren in der Mitteilung genannten Zeitpunkt. Die Kommission kann den Auftragnehmer jederzeit auffordern, die ruhenden Arbeiten wieder aufzunehmen. Der Auftragnehmer kann aus der Unterbrechung des Vertrags bzw. eines Teils des Vertrags, eines Auftrags oder eines Einzelvertrags keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Aussetzung des Vertrags. Wenn der Versicherungsnehmer die Aussetzung des Vertrags beantragt, muss er eine Anfrage an die Gesellschaft senden, wobei die Modalitäten gemäß Art. 8.21 „Mitteilungen“ befolgt werden müssen. Der Antrag auf Aussetzung kann in freier Form erfolgen; lediglich zur Erleichterung des Versicherungsnehmers stellt die Gesellschaft ein Formular zur Verfügung, das: • angefordert werden kann durch einen Anruf beim Kundendienst unter der Nummer 00.00.000.000 von 8.30 bis 19.30 Uhr von Montag bis Samstag, oder • auf der Website Error! Hyperlink reference not valid. im Abschnitt „Dokumente“ heruntergeladen werden kann. • ab 24.00 Uhr des im Antrag auf Aussetzung angegebenen Datums, wenn seitens des Versicherungsnehmers bei der Gesellschaft bis zum selben Datum eine entsprechende Mitteilung eingeht; • ab 24.00 Uhr des Tages der Absendung, wenn der Antrag an die Gesellschaft zu einem späteren als dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt versandt wird. Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist keine Aussetzung vorgesehen, da sich daraus die Auflösung des Vertrags ergibt. Wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf von 12 Monaten nach der Aussetzung nicht die Reaktivierung der Garantie beantragt, wird der Vertrag aufgelöst und die nicht genutzte Prämie verbleibt bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft erstattet die bezahlte und nicht genutzte Prämie nur für den Fall des nachgewiesenen Verkaufs, der Verschrottung oder der Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr (Art. 103 der Straßenverkehrsordnung) im Zeitraum der Aussetzung.
Aussetzung des Vertrags. Wir behalten uns vor, die Verfügbarkeit des Einlöse-Shops und/oder die Auslieferung bereits bestellter Produkte vorübergehend auszusetzen bzw. zu unterbrechen, um a) technische Probleme zu beheben oder kleinere technische Änderungen vorzunehmen, b) das Produkt an die Änderungen der einschlägigen Gesetze und behördlichen Anforderungen anzupassen und c) sonstige Änderungen am Produkt vorzunehmen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.