Aussetzung und Kündigung Musterklauseln

Aussetzung und Kündigung. 16.1Wenn (i) der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber DSM nicht nachkommt und keine Zusicherung der Erfüllung seiner Leistung vor dem Termin der geplanten Lieferung erbringt, oder (ii) wenn DSM in Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden durch diesen angemessene Zweifel hat und der Kunde DSM vor dem Termin der geplanten Lieferung und in jedem Fall innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Aufforderung durch DSM zur Leistung dieser Zusicherung keine ausreichende Zusicherung für seine Erfüllung erbringt, oder (iii) wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder in Liquidation geht (außer zum Zweck einer Umstrukturierung oder Verschmelzung) oder von dem Kunden oder gegen ihn ein Konkursverfahren eingeleitet wird, oder wenn ein Treuhänder, Konkursverwalter oder Verwalter für das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wird, oder wenn der Kunde einen Vergleich schließt oder eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt, oder (iv) im Falle der Nichteinhaltung von Gesetzen und Normen durch den Kunden, kann DSM unverzüglich und unbeschadet seiner sonstigen Rechte durch schriftliche Mitteilung: (i) die Rückgabe und Wiederinbesitznahme aller gelieferten Produkte verlangen, die nicht bezahlt wurden, wobei alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückerlangung der Produkte vom Kunden zu tragen sind, bzw. (ii) die Erfüllung der Bestellung aussetzen oder die Bestellbestätigung für die ausstehende Lieferung von Produkten kündigen, es sei denn, der Kunde leistet eine solche Zahlung für die Produkte als Vorauszahlung oder leistet eine ausreichende Zusicherung einer solcher Zahlung für die Produkte an DSM. 16.2Sollte ein Fall gemäß Artikel 16.1 eintreten, werden alle ausstehenden Forderungen von DSM in Bezug auf die an den Kunden gelieferten und nicht von DSM zurückgenommenen Produkte sofort fällig und zahlbar.
Aussetzung und Kündigung. (1) Dieses Abkommen kann von einer der Parteien ausgesetzt werden, wenn eine Partei die Verpflichtungen aus diesem Abkommen nicht erfüllt oder die Beteiligung der nationalen Finanzierungsstelle am AAL Joint Programme aufgrund einer Ent- scheidung der AAL Association ausgesetzt wird. Die Aussetzung tritt 30 Kalender- tage nach Empfang der entsprechenden Benachrichtigung in Kraft. (2) Die Schweiz kann dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die AAL Association jederzeit aussetzen oder kündigen. In diesem Fall erlischt das Abkom- men neunzig (90) Tage nach dem Datum der Benachrichtigung. (3) Unbeschadet von Absatz (1) und (2) werden zum Zeitpunkt der Aussetzung oder Kündigung dieses Abkommens laufende Projekte und Aktivitäten bis zu deren Beendigung gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens weitergeführt. Die Parteien einigen sich gemeinsam über weitere Folgen der Aussetzung oder Kündi- gung dieses Abkommens.
Aussetzung und Kündigung. 11.1. HSV ist neben den ihr gebotenen gesetzlichen Möglichkeiten befugt, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen auszusetzen oder das Vertragsverhältnis zu kündigen, sollten ihr nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen wird. Besteht Grund zu der Annahme, dass Abnehmer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommen wird, ist Kündigung nur dann zugelassen, soweit die Unzulänglichkeiten dies rechtfertigen. 11.2. Ferner ist HSV befugt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn Umstände der Art eintreten, die eine Vertragserfüllung unmöglich oder nach Treu und Glauben unzumutbar erscheinen lassen oder Umstände eintreten, die nach redlicher Beurteilung eine Vertragserfüllung nicht als möglich erscheinen lassen, ohne das HSV sich schadensersatzpflichtig gegenüber Abnehmer macht. 11.3. Wird das Vertragsverhältnis gekündigt, werden die Forderungen von HSV gegen Abnehmer sofort fällig. Wenn HSV die Erfüllung von Vertragspflichten aussetzt, geschieht dies unbeschadet ihrer gesetzlichen und vertraglichen Rechte. 11.4. HSV behält unter allen Umständen das Recht, Schadensersatz zu verlangen.
Aussetzung und Kündigung. Eine Aussetzung oder Kündigung erstreckt sich auch auf eventuelle mit dem Dienst verbundene optionale Leistungen.
Aussetzung und Kündigung. Sollten wir der Ansicht sein, dass Sie gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, können wir alle Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten. Die Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen kann von unserer Seite zu folgenden Maßnahmen führen: • Sofortige, vorübergehende oder endgültige Beendigung Ihres Rechts zur Nutzung der Webseite. • Verwarnung. • Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Einforderung von Schadensersatz und Erstattung (einschließlich z. B. Verwaltungskosten und Anwaltskosten), die sich aus dem Verstoß gegen diese Richtlinie ergeben. • Übermittlung der für erforderlich erachteten Informationen an die Strafverfolgungsbehörden.
Aussetzung und Kündigung. 20.1 Technirub ist berechtigt, die Vertragsausführung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn Technirub nach Vertragsabschluss Kenntnisse erworben hat, die guten Grund geben, zu befürchten, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. 20.2 Technirub ist befugt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Abnehmer die vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt und der Abnehmer einer gesendeten Inverzugsetzung, in der dem Abnehmer eine angemessene Frist geboten wurde, seinen Verpflichtungen doch noch nachzukommen, nicht nachkommt. Wenn die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich ist, kann eine Inverzugsetzung vernachlässigt werden. 20.3 Des Weiteren ist Technirub befugt, den Vertrag zu kündigen, wenn sich Umstände ergeben, welcher derart sind, dass die Vertragserfüllung unmöglich ist oder nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit nicht länger verlangt werden kann bzw. wenn sich andere Umstände ergeben, die derart sind, dass eine unveränderte Instandhaltung des Vertrags redlicher Weise nicht erwartet werden darf. 20.4 Technirub ist befugt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Abnehmer einen Zahlungsvergleich beantragt oder dieser dem Abnehmer gewährt wird, falls der Abnehmer Konkurs erklärt wird oder ein diesbezüglicher Antrag eingereicht wird, falls der Abnehmer nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen, zur Beendigung oder Auflösung seines Unternehmens übergeht, unter Vormundschaft gestellt wird oder falls ein Insolvenzverwalter benannt wird. 20.5 Wenn Technirub zur Aussetzung oder Kündigung übergeht, ist das Unternehmen auf keinerlei Weise zur Vergütung von Schäden und Kosten verpflichtet, die dadurch entstehen sollten. 20.6 Wenn der Vertrag (teilweise) aufgehoben wird, sind die Forderungen von Technirub an den Abnehmer direkt fällig. Wenn Technirub die Ausführung des Vertrags aussetzt, behält sich das Unternehmen seine gesetzlichen Ansprüche vor. 20.7 Technirub behält sich immer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern. KvK Nr. 32042437 BTW Nr. NL809697543B01 IBAN Nr. XX00XXXX0000000000 BIC XXXXXX0X F L E X I B E L I N R U B B E R Technirub International B.V. Baardmeesweg 15 E, 3898 LD Zeewolde Postbus 1234, 3890 BA Zeewolde m xxxx@xxxxxxxxx.xx \� xxx.xxxxxxxxx.xx
Aussetzung und Kündigung. 14.1. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: • der Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht und nicht innerhalb einer von RP gesetzten angemessenen Frist nach Erhalt der schriftlichen Beanstandung Abhilfe schafft, oder • über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder • im Fall der Insolvenz, drohenden Insolvenz oder Überschuldung der entsprechenden anderen Vertragspartei gemäß §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung oder • die andere Vertragspartei ihrer Pflicht zur Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommt oder • der Kauf, die Verwendung der Ware oder Dienstleistungen auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder teilweise unzulässig ist oder wird. 14.2. Kündigt RP eine Vereinbarung aus wichtigem Grund, und ist das Festhalten an weiteren mit dem Lieferanten bestehenden Vereinbarungen aus demselben wichtigen Grund für RP nicht zumutbar, kann RP auch andere zum Zeitpunkt der Kündigung bestehende und noch nicht erfüllte Vereinbarungen gegen anteilige Vergütung kündigen. Im vorstehend aufgeführten Fall hat der Lieferant keinen Anspruch auf weiteren Schadenersatz, Aufwendungsersatz oder Vergütung. 14.3. Im Fall der Kündigung hat der Lieferant unverzüglich sämtliche Dokumente, Unterlagen, Pläne und Zeichnungen, die er im Rahmen der Vereinbarung und / oder zum Zwecke der Ausführung oder auf Grund der Vereinbarung erhalten hat, unverzüglich an RP auszuhändigen. Im Falle eines Rücktritts von der Vereinbarung gelten diese Regelungen entsprechend.
Aussetzung und Kündigung. 11.1 GBG kann den Dienst sofort und ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise aussetzen, falls der Kunde gegen Bestimmungen dieses Vertrags wesentlich verstößt oder GBG angemessen vermutet, dass der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrags begangen hat. 11.2 Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen, indem sie der anderen Partei mindestens 90 Tage im Voraus schriftlich Mitteilung über die Kündigung erteilt, die nach Ablauf des Anfangszeitraums [oder nach Ablauf eines Verlängerungszeitraums] in Kraft tritt. 11.3 Jede Partei kann diesen Vertrag (oder, falls GBG dies wünscht, Teil davon) unverzüglich schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: (a) Die andere Partei begeht eine wesentliche oder dauerhafte Verletzung dieses Vertrags, der abgeholfen werden kann, und behebt die Verletzung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung hierzu. Einer Verletzung kann abgeholfen werden, wenn die verstoßende Partei die betreffende Bestimmung in jeder anderen Hinsicht als in Bezug auf den Zeitpunkt der Erfüllung einhalten kann; (b) die andere Partei begeht eine wesentliche oder dauerhafte Verletzung dieses Vertrags, die nicht behoben werden kann. (c) es findet eine Versammlung der Gläubiger der anderen Partei statt oder es wird eine Vereinbarung oder ein Vergleich mit ihren Gläubigern oder zugunsten ihrer Gläubiger (einschließlich freiwilliger, gemäß den geltenden Gesetzen anerkannter Vereinbarungen) durch oder in Bezug auf die andere Partei angeboten oder abgeschlossen (andere Vereinbarungen als für den Zweck einer gutgläubigen solventen Umstrukturierung, Umorganisation oder Verschmelzung); (d) die andere Partei stellt ihre Geschäftstätigkeit ein oder droht, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen, oder ist oder wird unfähig, ihre Schulden zu begleichen; (e) es wird Treuhänder, Aufsichtsbeamter, Konkursverwalter, Verwalter, Zwangsverwalter oder Liquidator für die andere Partei bestellt, oder ein Hypothekengläubiger nimmt das Vermögen der anderen Partei in Besitz oder es wird eine Pfändung, ein Pfandrecht, eine Vollstreckung oder ein anderes Verfahren gegen die andere Partei ausgeführt oder durchgesetzt (und wird nicht innerhalb von sieben Tagen aufgehoben); (f) es ergeht eine Anordnung im Hinblick auf den Konkurs oder die Liquidation der anderen Partei oder es wird ein Beschluss zu deren Liquidation angenommen; (g) es wird eine Mitteilung über die Absicht, einen ...
Aussetzung und Kündigung. Smiles NV behält sich das Recht vor, (a) das Q8 smiles-Treueprogramm jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu beenden; (b) ein Q8 smiles-Konto bei Verdacht auf Betrug oder Nichteinhaltung der Q8 smiles-Bedingungen für die Dauer einer dementsprechenden Untersuchung zu sperren oder einen registrierten oder nicht registrierten Kunden dauerhaft von der Teilnahme am Q8 smiles-Treueprogramm auszuschließen, wenn es einen Grund dafür gibt (z. B. ungewöhnliche Transaktionen und Bewegungen, Smiles, die nicht mit eigenen Einkäufen zusammenhängen, jegliche Manipulation durch ein Programm oder ähnliches mehr, mehrfache Registrierungen für die gleiche Person, Verwendung von „Wegwerf-E-Mail-Adressen“, Besitz einer überdurchschnittlichen Anzahl von Smiles als nicht registrierter Kunde usw.). Der registrierte Kunde kann sich jederzeit vom Q8 smiles-Treueprogramm abmelden, indem er das dazu vorgesehene Kontaktformular auf der Q8 smiles-Website oder in der Q8 smiles-App ausfüllt und an Smiles NV sendet. Infolgedessen (a) wird das Q8 smiles-Konto des registrierten Kunden gesperrt und diesem Q8 smiles-Konto werden keine Smiles mehr gutgeschrieben; (b) beginnt ein Zeitraum von 3 Monaten, in dem der registrierte Kunde seine Smiles weiterhin in Übereinstimmung mit Art. 6 dieser Q8 smiles-Bedingungen einlösen und sich auf Wunsch erneut registrieren und sein Q8 smiles-Konto reaktivieren lassen kann; (c) nach dieser Zeitspanne von 3 Monaten verfallen alle Smiles, die mit diesem Q8 smiles-Konto zusammenhängen. Im Falle einer Kündigung oder Aussetzung aus welchem Grund auch immer, haben registrierte und nicht registrierte Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der erloschenen oder ausgesetzten Smiles.
Aussetzung und Kündigung. Art. 15 Aussetzung des Artikels 4 Absatz 1 1. Unbeschadet des Artikels 16 kann eine Vertragspartei die Anwendung des Arti- kels 4 Absatz 1 dieses Abkommens unter den folgenden Umständen aussetzen: a. Falls eine Vertragspartei der Auffassung ist, dass die andere Vertragspartei den Verpflichtungen gemäss Artikel 2, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Ab- satz 1, Artikel 5 Absatz 3, Artikel 6, Artikel 8 Absatz 2, Artikel 10 Absät- ze 2, 4 und 5 sowie Artikel 18 Absatz 2 nicht oder nur teilweise nachkommt; b. falls eine Vertragspartei von der anderen Vertragspartei schriftlich über ihre Absicht unterrichtet wird, ihr EHS mit dem einer dritten Partei gemäss Arti- kel 18 zu verknüpfen; c. falls eine Vertragspartei von der anderen Vertragspartei schriftlich über ihre Absicht unterrichtet wird, dieses Abkommen gemäss Artikel 16 zu kündi- gen. 2. Eine Vertragspartei unterrichtet die andere Vertragspartei schriftlich über ihre Entscheidung, Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens auszusetzen, und begründet dies. Die Entscheidung, Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens auszusetzen, wird unverzüglich nach Unterrichtung der anderen Vertragspartei öffentlich gemacht. 3. Die Aussetzung von Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens ist vorübergehend. Wird Artikel 4 Absatz 1 gemäss Absatz 1 Buchstabe a dieses Artikels ausgesetzt, endet die Aussetzung mit der Beilegung der Streitigkeit im Einklang mit Artikel 14. Wird Artikel 4 Absatz 1 gemäss Absatz 1 Buchstabe b oder c dieses Artikels ausge- setzt, so gilt die Aussetzung für einen vorübergehenden Zeitraum von drei Monaten. Die Vertragspartei kann beschliessen, den Aussetzungszeitraum zu verkürzen oder zu verlängern. 4. Während der Aussetzung werden Zertifikate nicht zu Zwecken der Verpflich- tungserfüllung in einem EHS abgegeben, aus dem sie nicht stammen. Alle sonstigen Transaktionen bleiben weiterhin möglich. 5. Wurde ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Legislativvorschlags bis zur Frist gemäss Artikel 10 Absatz 6 kein Meinungsaustausch im Gemeinsamen Ausschuss beantragt gemäss Artikel 10 Absatz 3 bzw. hat ein solcher Austausch stattgefunden und ist der Gemeinsame Ausschuss zu dem Schluss gelangt, dass sich die neuen Rechtsvorschriften nicht unmittelbar auf die Kriterien auswirken, ist eine Vertrags- partei nicht berechtigt, die Anwendung des Artikels 4 Absatz 1 mit der Begründung aussetzen, dass die andere Vertragspartei ihren Verpflichtungen zur Erfüllung der Kriterien in Anhang I nicht mehr nachkommt.