Ausstellungen. 1. Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein Drittland gesandt und nach der Ausstellung zur Einfuhr in einen EFTA-Staat oder in Mexiko verkauft, so erhalten sie bei der Einfuhr die Begünstigungen des Abkommens, sofern den Zoll- behörden glaubhaft dargelegt wird, dass
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Ausstellungen. 1. 1 Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein Drittland gesandt und nach der Ausstellung zur Einfuhr in einen EFTA-Staat oder in Mexiko verkauft, so erhalten sie bei der Einfuhr die Begünstigungen des Abkommens, sofern den Zoll- behörden glaubhaft dargelegt wird, dass
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