Bewirtschaftung. 1 Der/die Pächter/in verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er/Sie sorgt für die dauernde Ertragsfähigkeit, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung, Schäd- lings- und Unkrautbekämpfung.
Bewirtschaftung. ForestFinance hat selber oder durch beauftragte Dritte für eine ordnungsgemäße forstliche Betreuung der Pachtfläche des Auftraggebers zu sorgen. Ein für die Fläche erstellter Bewirtschaftungsplan gilt als Richtlinie. Dieser ist jedoch zur bestmöglichen Zielerreichung im Interesse des Auftraggebers den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten anzupassen und umzusetzen. So obliegt ForestFinance die Art und Weise der Forstpflege sowie die Auswahl geeigneter Baumarten. Die forstliche Betreuung umfasst Auswahl, Vermessung, Vorbereitung, Bestockung, Pflege der Baumschule, Setzlinge, Schädlingsbekämpfung, Feuerschutz etc. Zusätzlich sind Veredelung, Krankheitskontrolle, Düngung und Formschnitt für optimierte Erträge abgedeckt.
Bewirtschaftung. 1 Der Pächter ist für die ordnungsgemäße Anlage sowie die laufende Pflege und Unterhaltung des Gartens selbst verantwortlich (s. § 8 und 9 „Allgemeine Pachtbestimmungen“ und nachfolgende Ausführungen dieser Gartenordnung).
Bewirtschaftung. Instandhaltung 7.1 Das Pachtland ist stets in gepflegtem Zustand zu halten. Der Boden ist mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, wobei die Stoffverordnung des Bundes einzuhalten ist.
Bewirtschaftung. Die gesamte Bewirtschaftung bei Veranstaltungen aller Art auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten der Vermieterin ist ausschließlich Sache der Vermieterin oder der von ihr eingesetzten Dienstleister. Dieses gilt insbesondere für jeglichen gastronomischen Bedarf - Getränke, Speisen, Tabak, Eis, Süßwaren etc. Der Mieter ist vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin nicht berechtigt, diese Leistungen selbst zu erbringen oder durch Dritte zu beziehen.
Bewirtschaftung. 1 Der Pächter verpflichtet sich, das Land ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er hat für die dauernde Ertragsfähigkeit des Bodens zu sorgen, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung und Unkrautbekämp- fung. 2 Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftung, die über die Pachtzeit hinaus von wesentlichem Einfluss sein können, darf der Pächter nur mit Zu- stimmung des Verpächters vornehmen.
Bewirtschaftung. 1 Pflege und Unterhaltung des Gartens 8 2 Aufteilung Kleingärtnerische Nutzung 8 3 Pflanzabstände, Gehölze 8 Hecken, Nachbarschaftsrecht 8 Grenzabstände 8 S t a n d : J a n u a r 2 0 1 9
Bewirtschaftung. Die Kleingartenparzelle ist vom Pächter anzulegen und nach der jeweils gültigen Gartenordnung zu bewirtschaften.
Bewirtschaftung. 1Der Pächter verpflichtet sich, das Gewerbe ordnungsgemäss zu bewirtschaften. Er hat für die dauernde Er- tragsfähigkeit des Bodens zu sorgen, insbesondere durch sorgfältige Bearbeitung, angepasste Düngung und Unkrautbekämpfung.
Bewirtschaftung. Die Ausgabe von alkoholfreien Getränken bei Veranstaltungen im Theater ist mit dem Vermieter abzusprechen. Eigene Getränke, Speisen usw. der Gäste dürfen nicht mitgebracht werden. Der Getränke- und Speisenverzehr im Zuschauerraum ist untersagt. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen haftet der Mieter / Veranstalter.