Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
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Samples: Krankenversicherungsvertrag, Insurance Contract Offer, Insurance Contract Offer
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragenbefragen, entscheiden ent- scheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten Da- ten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert vollautoma- tisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und ZusatzleistungenZusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten voll- automatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen versicherungs- mathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung Antragstel- lung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Risikoanalyse Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der EntscheidungEnt- scheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
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Samples: Auslandsreisekrankenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragenbefragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung Kündi- gung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten festgeleg- ten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen versiche- rungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Risikoanalyse Ihrer Gesundheitsdaten Ge- sundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung Anfech- tung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
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Samples: Insurance Contract
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragenbefragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen Zustande- kommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen InformationenInfor- mationen] entscheiden wir voll- automatisiert vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und ZusatzleistungenZusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen Ent- scheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen ver- sicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Risikoanalyse Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. VK976 02.02.2018 Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
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Samples: Private Krankenversicherung
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragenbefragen, entscheiden wir gegebenenfalls vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des VertragesVertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden VersicherungsprämieVersiche- rungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. gegebenenfalls von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] Informationen entscheiden wir voll- automatisiert gegebenenfalls auch vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzleistungen. Die vollautomatisierten voll- automatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit So- weit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig zuvor beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung Erwirken des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidungdieser Entschei- dung. Dieses Recht besteht nichtDarüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurdehandels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem GeldwäschegesetzAls Rechtsgrundlage für die Verarbei- tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre6 Abs. 1 c) DSGVO.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und Zusatzleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch– Seite 8 von 11 – 21013786 (01.21) Erstattungskonto Wenn Sie ein spezielles Erstattungskonto wünschen, der Abgabenordnung teilen Sie uns bitte den/die Kontoinhaber/-in, die IBAN, die BIC und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahredie Bankverbindung mit.
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Automatisierte Einzelfallentscheidungen. Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung be- fragenbefragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir voll- automatisiert über unsere Leistungspflicht, Bonifikationen und ZusatzleistungenZusatzdienstleistungen. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher fest- gelegten festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Die Regeln richten sich nach versicherungsmathematischen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der Antragstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis der Risikoanaly- se Risikoanalyse Ihrer Gesundheitsdaten und Ihres Alters. Im Rahmen der Leistungsbearbeitung werden die eingereichten Belege anhand von Regelklassen geprüft. Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des VerantwortlichenVer- antwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entscheidung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfänglich stattgegeben wurde. Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetz- buch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
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