Common use of Außergerichtliche Streitbeilegung Clause in Contracts

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen, Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKun- den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufenanrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, IKB Deutsche Industriebank AG xxx.xxx.xx die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00Post- fach 04 03 07, 00000 Xxxxxx10062 Berlin, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Fernabsatzvertrag Über Finanzdienstleistungen

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufenanrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle Kundenbeschwerde- stelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufenanrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen BankgewerbeBank- gewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet In- ternet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle Kun- denbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKun- den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufenanrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00Post- fach 04 03 07, 00000 Xxxxxx10062 Berlin, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen

Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucher- schlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Om- budsmann Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- degegenstand Be- schwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag Zahlungsdienste- vertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch KundenKun- den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken an- rufenanrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Text- form Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbe- schwerdestelle Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten.

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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen