Common use of Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Der erste Schritt im Falle einer etwaigen Unzufriedenheit sollte immer die Beschwer- de bei der Bank selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Bank einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Daneben können Sie sich auch beim Ombudsmann beschweren, den Sie über die Kundenbe- schwerdestelle des BVR, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. (xxx.xxx.xx), erreichen. Wenn Sie sich beschweren möchten, richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Bundes- verbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. · BVR, Schellingstra- ße 4, 00000 Xxxxxx. Falls Ihr Darlehensgeber ein Versicherungs- unternehmen ist, können Sie sich auch schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts nebst Beifügung von Unter- lagen direkt an das Versicherungsunter- nehmen oder an die Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Stra- ße 108, 53117 Bonn oder an den Versiche- rungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Tel.: 00 00-0 00 00 00; Fax: 00 00-0 00 00 00, www.versicherungsom- xxxxxxxx.xx wenden. Für den Fall, dass Ihr Darlehensgeber eine private Bausparkasse ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Bausparkasse. Sollte es auf diesem Wege zu keiner Einigung kom- men, steht Ihnen das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen zur Verfügung. Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkas- sen dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ih- ren Kunden. Beschwerden sind unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller relevanten Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bauparkassen zu richten. Die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bausparkassen erreichen Sie wie folgt: Verband der Privaten Bauspar- kassen e. V., Kundenbeschwerdestelle, Post- fach 30 30 79, 10730 Berlin, E-Mail: info@ xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zum Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen (sowie die Verfah- rensordnung) finden Sie unter www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Der erste Schritt im Falle einer etwaigen Unzufriedenheit sollte immer die Beschwer- de bei der Bank selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Bank einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Daneben können Sie sich auch beim Ombudsmann beschweren, den Sie über die Kundenbe- schwerdestelle des BVR, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. (xxx.xxx.xx), erreichen. Wenn Sie sich beschweren möchten, richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Bundes- verbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. · BVR, Schellingstra- ße 4, 00000 Xxxxxx. Falls Ihr Darlehensgeber ein Versicherungs- unternehmen ist, können Sie sich auch schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts nebst Beifügung von Unter- lagen direkt an das Versicherungsunter- nehmen oder an die Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Stra- ße 108, 53117 Bonn oder an den Versiche- rungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, Erläuterung von Fachbegriffen Erläuterung von Xxxxxxxxxxxxx 00000 Xxxxxx, Tel.: 00 00-0 00 00 00; Fax: 00 00-0 00 00 00, www.versicherungsom- xxxxxxxx.xx wenden. Für den Fall, dass Ihr Darlehensgeber eine private Bausparkasse ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Bausparkasse. Sollte es auf diesem Wege zu keiner Einigung kom- men, steht Ihnen das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen zur Verfügung. Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkas- sen dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ih- ren Kunden. Beschwerden sind unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller relevanten Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bauparkassen zu richten. Die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bausparkassen erreichen Sie wie folgt: Verband der Privaten Bauspar- kassen e. V., Kundenbeschwerdestelle, Post- fach 30 30 79, 10730 Berlin, E-Mail: info@ xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zum Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen (sowie die Verfah- rensordnung) finden Sie unter www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: www.muenchenerhyp.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Der erste Schritt im Falle einer etwaigen Unzufriedenheit sollte immer die Beschwer- de bei der Bank selbst sein. Deshalb ist es empfehlenswert, zunächst eine schriftliche Entscheidung der Bank einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Daneben können Sie sich auch beim Ombudsmann beschweren, den Sie über die Kundenbe- schwerdestelle des BVR, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. (xxx.xxx.xx), erreichen. Wenn Sie sich beschweren möchten, richten Sie Ihre Beschwerde schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Bundes- verbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. · BVR, Schellingstra- ße 4, 00000 Xxxxxx. Falls Ihr Darlehensgeber ein Versicherungs- unternehmen ist, können Sie sich auch schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts nebst Beifügung von Unter- lagen direkt an das Versicherungsunter- nehmen oder an die Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Stra- ße 108, 53117 Bonn oder an den Versiche- rungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00Postfach 08 06 32, 00000 Xxxxxx, Tel.: 00 00-0 00 00 00; Fax: 00 00-0 00 00 00, www.versicherungsom- xxxxxxxx.xx wenden. Für den Fall, dass Ihr Darlehensgeber eine private Bausparkasse ist, wenden Sie sich bitte zunächst an die Bausparkasse. Sollte es auf diesem Wege zu keiner Einigung kom- men, steht Ihnen das Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen zur Verfügung. Das Ombudsverfahren der privaten Bausparkas- sen dient der außergerichtlichen Beilegung von rechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen privaten Bausparkassen und ih- ren Kunden. Beschwerden sind unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien aller relevanten Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bauparkassen zu richten. Die Kundenbeschwerdestelle des Verbands der Privaten Bausparkassen erreichen Sie wie folgt: Verband der Privaten Bauspar- kassen e. V., Kundenbeschwerdestelle, Post- fach 30 30 79, 10730 Berlin, E-Mail: info@ xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zum Ombudsverfahren der privaten Bausparkassen (sowie die Verfah- rensordnung) finden Sie unter www.schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: www.volksbank-dresden-bautzen.de