Common use of Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Clause in Contracts

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs­ verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Sitz: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx E­Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­ sicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver­ fahren sind wir verpflichtet. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom­ budsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbind­ lich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu ei­ nem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten un­ verbindliche Empfehlung abgeben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs­ verfahren Streitschlichtungsverfah- ren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Sitz: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx E­MailE-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­ sicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver­ fahren Verfahren sind wir verpflichtet. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom­ budsmanns Versicherungsombuds- manns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbind­ lichverbindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu ei­ nem einem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten un­ verbindliche unverbindliche Empfehlung abgeben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs­ Streitschlichtungs- verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Sitz: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx E­MailE-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­ Finanzdienstleistungsauf- sicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver­ Ver- fahren sind wir verpflichtet. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom­ Versicherungsom- budsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbind­ verbind- lich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu ei­ ei- nem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten un­ verbindliche unver- bindliche Empfehlung abgeben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.

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Samples: www.wgv.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren. Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs­ verfahren Streitschlichtungsverfah- ren bei der Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. Sitz: Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Anschrift: Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx E­MailE-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf­ sicht Finanzdienstleistungsaufsicht oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Ver­ fahren Verfahren sind wir verpflichtet. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom­ budsmanns Versicherungsombuds- manns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbind­ lichverbindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu ei­ nem einem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten un­ verbindliche unverbindliche Empfehlung abgebenabge- ben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.

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