Außervertragliche Leistungen. Soweit der Service-Provider technische Informationen zur Verfügung stellt oder beratend tätig wird und diese Informationen oder Beratung nicht im vertraglich vereinbarten Umfang der Leistungen des Service-Provider beinhaltet sind, erfolgen sie kostenfrei und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Außervertragliche Leistungen. Führt eine Arbeitnehmerin als Urheberin oder Mitwirkende außerhalb ihrer vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Einzelaufträge der Rundfunkanstalt im Werk- oder selbständigen Dienst- vertrag durch, so gelten dafür die einzelvertraglich getroffenen Bestimmungen.
Außervertragliche Leistungen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass durch diese Vereinbarung insbesondere die folgenden Leistungen nicht geschuldet sind:
a. Monitoring, Backup, Einspielung von Updates oder Versionswechsel des Produkts,
b. Einweisung und Schulungen der Software-Anwender,
c. Behebung von Mängeln, die von Dritten verursacht wurden,
d. Anpassung des Produkts an
a. neue gesetzliche oder hoheitliche Anforderungen oder
b. an Wünsche des Kunden,
e. Aktualisierung der Systemumgebung – auf welcher das Produkt läuft.