Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
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Samples: Versicherungsvertrag, Elektronik Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Verbundene Sach Gewerbeversicherung, Insurance Agreement
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub.
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Samples: Versicherungsvertrag, Sach Und Elektronikversicherung, Versicherungsvertrag
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten bezeichne- ten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Entschädi- gungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub.
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Samples: Sachversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume Zeiträu- me auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Dies gilt nicht für Schäden durch Raub.
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Samples: Versicherungsvertrag
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen Behält- nissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme
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Samples: Elektronik Versicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen Be- hältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme
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Samples: Elektronik Versicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert ver- sichert sind, besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese die- se während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten vereinbar- ten Entschädigungsgrenze versichert.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme
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Samples: Feuerversicherung Der Landwirtschaft
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
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Samples: Versicherungsvertrag
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume Zeiträu- me auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit Geschäfts- zeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.
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Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten bezeichne- ten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Entschädi- gungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub und bei Handelsbetrieben nicht für deren be- triebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung