Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme
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Samples: Elektronik Versicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen verschlosse- nen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; VersicherungssummeRaub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypi- sche Waren und Vorräte.
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Samples: Produktbezogene Bedingungen
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit Ge- schäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; VersicherungssummeRaub und bei Handelsbe- trieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Inhaltsversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sindsind (sie- he Ziffer 1.1.2), besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Versicherungsvertrag/in diesen Bedingungen be- zeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Ent- schädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; VersicherungssummeRaub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Gewerbe Sachversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; VersicherungssummeDies gilt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bei Handelsbetrie- ben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; VersicherungssummeRaub und bei Handelsbetrieben nicht für deren betriebstypische Waren und Vorräte.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Für Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Entschädigungs- grenze gemäß Teil B Ziffer 3 Ziff. 7 aa) und aaa) versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme.
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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Bargeld und Wertsachen. Soweit Bargeld und Wertsachen versichert sind, besteht Versicherungsschutz Versicherungs schutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten bezeichne- ten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze Ents chädi- gungsgrenze versichert. Satz 1 gilt nicht für Schäden durch Raub. § 7 Versicherungswert; Versicherungssumme.
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