Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von EUR 30.000,00 je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung finden in diesem Fall keine Anwendung.
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Bauarbeiten. a) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von EUR 30.000,00 200.000,- Euro je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Die Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung finden in diesem Fall keine AnwendungVorsorgeversi- cherung (C 1 § 9).
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Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR 30.000,00 je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Die Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung finden in diesem Fall keine Anwendung(A1-9).
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Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (NeubautenNeu- bauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR 30.000,00 je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Die Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung finden in diesem Fall keine AnwendungVorsor- geversicherung (A1-9).
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