Common use of Bauarbeiten Clause in Contracts

Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– EUR je Bauvorhaben. Sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repara- turen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausum- me von 250.000,– EUR je Bauvorhaben versichert. Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 100.000,– EUR mitversichert. Wenn einer der Beträge überschritten wird, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.xxv24.de

Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Bau- arbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– EUR je Bauvorhaben. Sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten (NeubautenNeu- bauten, Umbauten, Repara- turenReparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausum- me Bausumme von 250.000,– EUR je Bauvorhaben versichert. Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 100.000,– EUR mitversichert. Wenn einer der Beträge überschritten wird, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.gev-versicherung.de

Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer Unter- nehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– 50.000 EUR je Bauvorhaben. Sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repara- turenReparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausum- me Bausumme von 250.000,– 250.000 EUR je Bauvorhaben versichert. Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 100.000,– 100.000 EUR mitversichert. Wenn einer der Beträge Betrag überschritten wird, entfällt der jeweilige dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-Abschnitt A1 Ziff. 9).

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Samples: www.nv-online.de

Bauarbeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Ver- sicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten Bau- arbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000,– EUR je Bauvorhaben. Außerdem versichert ist bis zu einer Gesamtbausumme von 50.000,– € der Versicherungs- nehmer als Planer und/oder Bauleiter. Sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind, ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten (NeubautenNeu- bauten, Umbauten, Repara- turenReparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausum- me Bausumme von 250.000500.000,– EUR je Bauvorhaben versichert. Eigenleistungen im Rahmen der Bauarbeiten gelten bis 100.000,– EUR mitversichert. Wenn einer der Beträge überschritten wird, entfällt der jeweilige Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.gev-versicherung.de