Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert Musterklauseln

Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Wertpapiere und dem wirtschaftlichen Wert des Basiswerts besteht ein Zusammenhang. Ein Wertpapier verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswerts fällt.‌ Die Wertpapiere sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des Tilgungsbetrags und der Zeitpunkt der Rückzahlung der Wertpapiere davon abhängig sind, ob die Kursreferenz das Tilgungslevel an einem bestimmten Bewertungstag erreicht oder überschritten hat ("Vorzeitiges Tilgungsereignis"). Sofern dies der Fall ist, endet die Laufzeit der Wertpapiere vorzeitig und die Wertpapiere werden vorzeitig zurückgezahlt, wobei der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, entspricht. Sofern eine vorzeitige Rückzahlung nicht erfolgt, ist für die Höhe des Tilgungsbetrags die Entwicklung des Basiswerts maßgeblich: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Darüber hinaus kann der Wertpapierinhaber an bestimmten Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag erhalten, der auf Basis des Zinssatzes berechnet wird. Die Zinszahlung ist davon abhängig, ob ein Coupon Trigger Ereignis eintritt. Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses erfolgt für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Berechnungsbetrag: EUR 100,00 Zinssatz: Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 5,90 % Zinszahlungstag (2): 11,80 % Zinszahlungstag (3): 17,70 % Zinszahlungstag (4): 23,60 % Zinszahlungstag (5): 29,50 % Zinszahlungstag (6): 35,40 % Zinsbetrag: Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Z...
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Fest zu Variabel Verzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbetrags und des Zinssatzes, d.h. während des Festzinszeitraumes auf Basis des Festzinssatzes und während des Variabel Verzinslichen Zeitraumes auf Basis des Variables Zinssatzes ermittelt wird. Fälligkeitstag: 21. April 2028 Festzinszeitraum: Der Zeitraum vom Verzinsungsbeginn (21. April 2023) (einschließlich) bis zum Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (fix) (ausschließlich). Variabel Verzinslicher Zeitraum: Der Zeitraum vom Letzten Festgelegten Zinszahlungstag (Fix) (einschließlich) bis zum Verzinsungsende (ausschließlich). Letzter Festgelegter Zinszahlungstag (Fix): 21. April 2024 Festzinssatz: 5,60% p.a. Variabler Zinssatz: Inflationsfaktor (festgelegt auf Basis der Entwicklung des Inflationsindex) Inflationsindex: Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) exklusive Tabak für die Eurozone, monatlich (nicht revidiert) (Bildschirmseite: CPTFEMU Index). Inflationsfaktor: Die Differenz aus (a) dem Quotienten aus dem Maßgeblichen Stand für den maßgeblichen Referenzmonat(t), der dem maßgeblichen Zinsfestlegungstag zugeordnet ist und dem Maßgeblichen Stand für den vorangehenden Referenzmonat(t-1), und (b) eins (1). Der Inflationsfaktor beträgt mindestens null (0). Maßgeblicher Stand: Der Stand des Inflationsindex, der jeweils für den maßgeblichen Referenzmonat veröffentlicht oder bekanntgegeben wird und der für die Ermittlung des Inflationsfaktors maßgeblich ist. Referenzmonat: Zinsfestlegungstag: Zinsfestlegungstag (1): Zinszahlungstag (2) Zinsfestlegungstag (2): Zinszahlungstag (3) 1 Januar 2024 Nicht anwendbar 2 Januar 2025 Zinsfestlegungstag 1 3 Januar 2026 Zinsfestlegungstag 2 4 Januar 2027 Zinsfestlegungstag 3 5 Januar 2028 Zinsfestlegungstag 4 Zinsfestlegungstag (3): Zinszahlungstag (4) Zinsfestlegungstag (4): Zinszahlungstag (5) Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 21 April 2024 Zinszahlungstag (2): 21 April 2025 Zinszahlungstag (3): 21 April 2026 Zinszahlungstag (4): 21 April 2027 Zinszahlungstag (5): 21 April 2028, jeweils vorbehaltlich der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, dann hat der Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung vor dem...
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzinssatz-Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 14. Juni 2029 Zinsperiode: Bezeichnet jeden Zeitraum, welcher am Tag des Verzinsungsbeginns bzw. an einem Zinszahlungstag (ein- schließlich) beginnt und am darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) endet, und jede Zinsperiode beginnt bzw. endet an dem Tag, auf den der maßgebliche Zinszahlungstag fallen soll, ungeachtet etwaiger Anpassungen gemäß der Geschäftstagekonvention. Geschäftstagekonvention: Fällt der Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Zahltag ist, wird der Zinszahlungstag nicht gemäß einer Geschäftstagekonvention angepasst. Nominalbetrag: EUR 1.000,00 Zinspe- riode Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzinssatz 1 Vom 14. Juni 2024 (einschließlich) bis 14. Juni 2025 (ausschließlich) 2,70 % per annum 2 Vom 14. Juni 2025 (einschließlich) bis 14. Juni 2026 (ausschließlich) 2,90 % per annum 3 Vom 14. Juni 2026 (einschließlich) bis 14. Juni 2027 (ausschließlich) 3,10 % per annum 4 Vom 14. Juni 2027 (einschließlich) bis 14. Juni 2028 (ausschließlich) 3,30 % per annum 5 Vom 14. Juni 2028 (einschließlich) bis 14. Juni 2029 (ausschließlich) 3,50 % per annum Zinsbetrag: Nominalbetrag multipliziert mit dem Stufenfestzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360). Zinszahlungstag(e): Zinszahlungstag (1): 14. Juni 2025 Zinszahlungstag (2): 14. Juni 2026 Zinszahlungstag (3): 14. Juni 2027 Zinszahlungstag (4): 14. Juni 2028 Zinszahlungstag (5): 14. Juni 2029 Relativer Rang der Wertpapiere Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind.
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Step Up & Step Down Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündigung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Nominalbetrag entspricht. Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an den Zinszahlungstagen einen Zinsbetrag, der auf Basis des Nominalbe- trags und eines festen Zinssatzes, dem Stufenfestzinssatz, der der jeweiligen Zinsperiode in dem Stufenfestzinssatz-Zeit- raum (wie jeweils unten aufgeführt) zugeordnet ist, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 7. Januar 2029 Zinspe- Stufenfestzinssatz-Zeitraum Stufenfestzins- riode satz 1 Von (einschließlich) 7. Juli 2022 bis (aus- 2.00 % per an- schließlich) 7. Januar 2024 num 2 Von (einschließlich) 7. Januar 2024 bis (aus- 2.10 % per an- schließlich) 7. Januar 2025 num 3 Von (einschließlich) 7. Januar 2025 bis (aus- 2.20 % per an- schließlich) 7. Januar 2026 num 4 Von (einschließlich) 7. Januar 2026 bis (aus- 2.30 % per an- schließlich) 7. Januar 2027 num 5 Von (einschließlich) 7. Januar 2027 bis (aus- 3.00 % per an- schließlich) 7. Januar 2028 num
Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert. Bei Festverzinslichen Wertpapieren erhält der Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag, vorbehaltlich einer etwaigen Kündi- gung der Wertpapiere, einen Tilgungsbetrag, der dem Berechnungsbetrag entspricht.‌ Darüber hinaus erhält der Wertpapierinhaber an dem oder den Zinszahlungstag(en) einen Zinsbetrag, der auf Basis des Berechnungsbetrags und eines festen Zinssatzes, dem Festzinssatz, ermittelt wird. Fälligkeitstag: 1. August 2024 Festzinssatz: Der Festzinssatz entspricht 3,00 % p.a. Berechnungsbetrag: EUR 100,00‌ Zinsbetrag: Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Festzinssatz unter Berücksichtigung des Zinstagequotienten (30/360) Zinszahlungstag(e): 1. August 2024 Relativer Rang der Wertpapiere‌ Die jeweilige Serie von Wertpapieren begründet direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen aktuellen sowie zukünftigen unbesicherten, nicht-nachrangigen Ver- pflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, wobei dies nicht für Verpflichtungen gilt, die auf Grund zwingender und allgemein anwendbarer Regelungen vorrangig sind. Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere‌ Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Börse München Art und Umfang der Garantie‌ Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten‌ The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten‌ Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungsleg...

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.