Beendigung der Geschäftsbeziehung Musterklauseln

Beendigung der Geschäftsbeziehung. (1) CBF kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder die Durchführung einzelner Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird CBF auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung von laufenden Konten und Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. (2) Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung, einzelne Geschäftsbeziehungen oder einzelne Geschäftsarten, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung aller Depots eines Kunden gilt als Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung. (3) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Das Vertragsverhältnis endet, wenn der Karteninhaber oder SBPS das Vertragsverhältnis gekündigt hat und die Saldierung sämtlicher Karten des Karteninhabers abgeschlossen ist, oder alle Karten eines Karteninhabers nach Ablauf der Gültigkeitsdauer keine Guthaben mehr aufweisen. SBPS kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Die Auszahlung eines allfälligen Kartenkontoguthabens erfolgt ausschliesslich auf elektronischem Weg an ein Bankkonto, das im Namen des Kunden geführt wird.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Bank ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kontoinhaber nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden; sie behält sich insbesondere das Recht vor, sämtliche zugesprochenen oder in Anspruch genommenen Kredite aufzuheben. In diesem Fall werden alle Forderungen sofort fällig und müssen ohne Vorankündigung zurückbezahlt werden.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Sofern keine bestimmte Dauer oder Kündigungsfrist ver- einbart wurde, können sowohl der Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder Teile davon jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung ei- ner angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt auch für Kreditverträge. Ungeachtet einer allenfalls vereinbarten bestimmten Dauer oder Kündigungsfrist können sowohl der Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder Teile davon jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wir- kung kündigen. Als wichtiger Grund gilt dabei jeder Grund aus oder in der Sphäre des einen Teils, der es dem ande- ren Teil unter Berücksichtigung aller Umstände unzumut- bar macht, weiterhin an vertragliche Abmachungen ge- bunden zu sein. Ein wichtiger Grund, der die Bank zur Kündigung mit so- fortiger Wirkung berechtigt, ist insbesondere dann gege- ben, wenn (i) eine signifikante Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber der Bank gefährdet ist; (ii) der Kunde gegenüber der Bank unrichtige oder unvoll- ständige Angaben über wesentliche Umstände, insbeson- dere zu seinen Vermögensverhältnissen, gemacht hat und die Bank bei Kenntnis dieser Umstände keine Geschäfts- beziehung mit dem Kunden eingegangen wäre; (iii) der Kunde seine Verpflichtung zur Bestellung oder Beibringung zusätzlicher Sicherheiten nicht erfüllt. Falls es der Kunde im Falle der Beendigung der Ge- schäftsbeziehung oder Teilen davon unterlässt, der Bank innerhalb einer angemessenen Nachfrist mitzuteilen, wo- hin seine Vermögenswerte zu transferieren sind, ist die Bank berechtigt, diese Vermögenswerte physisch auszu- liefern und zu liquidieren und einen allfälligen Liquida- tionserlös zusammen mit einem allfälligen Kontoguthaben mit befreiender Wirkung in Form eines Checks in einer von ihr bestimmten Währung an die letztbekannte Zustel- ladresse des Kunden zu senden oder banklagernd für den Kunden zur Verfügung zu halten oder beim Fürstlichen Landgericht gemäss § 1425 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) gerichtlich zu hinterlegen.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Kunde und die Bank können ihre Geschäftsbeziehung jederzeit einvernehmlich beenden. Unbeschadet der besonderen Bestimmungen für spezifische Produkte und Dienstleistungen sind sowohl der Kunde als auch bpost Bank jederzeit berechtigt, die Geschäftsbeziehung unter Wahrung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen per Einschreiben zu kündigen. Für den Kunden beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Für bpost Bank beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Sowohl der Kunde als auch die Bank sind berechtigt, ihre Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung im Falle einer Vertragsverletzung durch die andere Partei oder eines Vertrauensbruchs (z. B. Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Transaktionen, die der Steuergesetzgebung zuwiderlaufen usw.) zu kündigen. Eine Kündigung im Sinne dieses Absatzes muss per Einschreiben ausgesprochen werden. Die Bank hat auch das Recht, die Kundenbeziehungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde den Identifizierungsverpflichtungen aus Artikel 5 nicht nachkommt. bpost Bank behält sich das Recht vor, ein Konto, das – mit Ausnahme der Kostenabbuchungen – seit mehr als 24 Monaten ruht und einen Kontostand von 5 Euro oder weniger aufweist, zwei Monate nach einer entsprechenden Benachrichtigung an den Kunden zu schließen. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen stellt bpost Bank dem Kunden entsprechend dessen Anweisungen sein gesamtes Kontoguthaben zur Verfügung. Wurden keine Anweisungen erteilt, kann die Bank die Gelder in der Weise bereitstellen, die ihr am angemessensten erscheint, und eventuell hierfür anfallende Kosten in Rechnung stellen. Es werden keine Habenzinsen mehr angerechnet. Ein eventueller Sollsaldo sowie sonstige Verbindlichkeiten werden sofort und ohne Inverzugsetzung fällig gestellt. Auf die fälligen Beträge werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Sollzinsen angerechnet. Von bpost Bank vorab erhaltene Kosten und Provisionen werden dem Kunden zeitanteilig – ab dem Monat, der auf das Datum der Kündigung folgt bis zum Ende des Zeitraums, für den die Verwaltungsgebühren bzw. Kosten und Provisionen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen bezahlt wurden – zurückerstattet. In jedem Fall sind der Kunde und sein Bevollmächtigter verpflichtet, sobald die Beendigung des Geschäftsverhältnisses wirksam wird, bpost Bank alle zur Verfügung gestellten Zahlungsinstrumente und -mittel (Überweisungsformulare, Schecks, Debitkarten usw.) zurüc...
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Bank behält sich das Recht vor, ihre Geschäftsbeziehung zum Kontoinhaber jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Insbesondere behält sich die Bank das Recht vor, in Aussicht gestellte Darlehen nicht zu gewähren oder die Rückzahlung bereits in Anspruch genommener Kreditlinien (einschliesslich fester Vorschüsse) zu verlangen. In diesem Fall werden alle Forderungen sofort fällig und zahlbar. Diese Bestimmung steht unter dem Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen mit dem Kontoinhaber. Der Bank steht es frei, die Anweisungen des Kontoinhabers in Zusammenhang mit dem Schliessen seines Xxxxxx nicht zu befolgen, sofern sie im eigenen Ermessen diese Anweisungen als rechtliches Risiko oder Reputationsrisiko für die Bank ansieht. Unterlässt es der Kontoinhaber, trotz entsprechender Aufforderung Überweisungsanweisungen zu erteilen, ist die Bank berechtigt, dem Kontoinhaber die Vermögenswerte vor dem Schliessen seines Xxxxxx/seiner Konten physisch zu liefern/zuzusenden bzw. alle Vermögenswerte des Kontoinhabers zu liquidieren/veräussern bzw. einen Scheck zu seinen Gunsten auszustellen und diesen an die zuletzt bekannte Adresse des Kontoinhabers zu senden (unbeschadet einer etwaigen Banklagernd-Vereinbarung) bzw. die Vermögenswerte oder die aus diesen erzielten Erlöse an einem durch ein Schweizer Gericht benannten Ort zu hinterlegen; die Bank wird dabei von jedweder Haftung für Schäden des Kontoinhabers, die durch die in diesem Artikel beschriebenen Vorgehensweisen verursacht werden, freigestellt.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Sie und wir haben jeweils das Recht, eine bestehende Geschäftsbeziehung jederzeit mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zu kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir können gewährte Kredite oder Zusagen stornieren, wobei die Rückzahlung der Forderungen sofort fällig wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Teilen Sie uns nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht mit, wohin die hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben zu überweisen sind, können wir diese liquidieren. Wir können den Erlös und die verbleibenden Guthaben an dem von Ihnen benannten Ort oder bei einer zuständigen Behörde mit befreiender Wirkung für uns hinterlegen oder einen Scheck an die letzte von Ihnen mitgeteilte Postanschrift senden.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Vertrag über die Nutzung von UTA SmartCockpit® endet über die separate Kündigung dieses Nutzungsvertrags hinaus auch dann, wenn die Geschäftsbeziehung zwischen UTA und dem Kunden endet.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Kunde und die Bank können ihre Geschäftsbeziehungen jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen beenden. Sowohl der Kunde als auch die Bank können jederzeit (in den gesetzlich zulässigen Grenzen) alle oder einige der zwischen ihnen geschlossenen unbefristeten Verträge ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, beginnend mit der Übermittlung, beenden.‌ Kündigt die Bank jedoch einen Vertrag in Bezug auf einen Zahlungsdienst, ein Zahlungskonto oder ein (im Sinne der Steuergesetzgebung) geregeltes Sparkonto, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Im Falle der Nichterfüllung einer Verpflichtung oder bei Vertrauensbruch können sowohl der Kunde als auch die Bank jeden zwischen ihnen geschlossenen Vertrag ohne vorherige Mahnung per Einschreiben mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei die Gründe für diese fristlose Kündigung in diesem Schreiben anzu- geben sind. Die Bank verfügt über dasselbe Recht, wenn die Aufrechterhaltung eines Dienstes oder die Ausführung von Transaktionen gegen eine belgische oder ausländische gesetzliche oder verordnungs- rechtliche Bestimmung verstößt, die auf die Bank und/ oder den Kunden zur Anwendung gelangt. Als ausreichender Nachweis für den Versand des Einschreibens gilt die Einlieferungsbescheinigung der Post. Die Partei, der die Kündigung zugestellt wurde, kann von der anderen Partei Schadenersatz für einen nachgewiesenen und nicht durch eine eventuelle Kündigungsfrist gedeckten Schaden fordern. Im Voraus erhaltene Provisionen werden dem Kunden zeitanteilig erstattet.
Beendigung der Geschäftsbeziehung. Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und erlöscht weder bei Tod, Handlungsunfähigkeit noch Konkurs des Kunden. Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung sind die Bank und der Kunde befugt, die bestehende Geschäftsbeziehung einschliesslich ge- währter Kredite jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden.