Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter für den Erhalt der Regelaltersrente erreicht hat. Die Möglichkeit der jederzeitigen einvernehmlichen Beendigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet - endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf – - mit Ablauf der Befristung, - im gegenseitigen Einvernehmen, - mit Ablauf des MonatsKalendermonats, in dem der Beschäftigte Arbeitnehmer das gesetzlich festgelegte Alter für die gesetzliche Regel- altersrente erreicht, - mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer den Erhalt der Regelaltersrente erreicht hat. Die Möglichkeit der jederzeitigen einvernehmlichen Beendigung bleibt hiervon unberührtBescheid für eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält; im Falle einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht das Arbeitsverhältnis.
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Samples: Haustarifvertrag
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das 1Das Arbeitsverhältnis endet - ohne dass das es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter für den Erhalt der Regelaltersrente erreicht hat. Die 2Die Möglichkeit der jederzeitigen einvernehmlichen Beendigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Manteltarifvertrag
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das 1Das Arbeitsverhältnis endet - ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des Monats, in dem der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter für den Erhalt der Regelaltersrente erreicht hat. Die 2Die Möglichkeit der jederzeitigen einvernehmlichen einvernehmli- chen Beendigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Manteltarifvertrag