Common use of Befristung Clause in Contracts

Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsfreistellung verlangen oder die Beitragsfreistellung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei einer Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des gewünsch- ten Zeitraums über die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und über die Möglichkeiten zum Ausgleich der auf die beitragsfreie Zeit entfallenden Beiträge. • Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente nach Beitragsfreistellung ergibt sich aus dem Garantiekapital nach Beitragsfreistellung ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss. Dieses umfasst mindestens den bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantie- prozentsatz der Summe der Beiträge zur Altersvorsorge, die bis zur Beitragsfreistellung gezahlt wurden. • Durch die Beitragsfreistellung ändern sich die Verhältnisse der Garantieleistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen zum Garantiekapital des Bausteins Altersvorsorge (ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss). Die Leistungen aus dem künftigen erweiterten Kapitalbonus nach Ziffer 2.2.3 Absatz 2 b) erhöhen sich im geänderten Verhältnis. • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 6. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags- freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 6.1 Absätze 1 a) und 2 a).

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Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsfreistellung verlangen oder die Beitragsfreistellung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei einer Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des gewünsch- ten Zeitraums über die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und über die Möglichkeiten zum Ausgleich der auf die beitragsfreie Zeit entfallenden Beiträge. • Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente nach Beitragsfreistellung ergibt setzen wir um den Faktor herab, der sich aus dem Garantiekapital nach Beitragsfreistellung ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss. Dieses umfasst mindestens den bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantie- prozentsatz Verhältnis der Summe der bis zur Beitragsfrei- stellung gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge, Summe der für die bis Vertragslauf- zeit vereinbarten Beiträge ergibt. • Das Garantiekapital setzen wir um die Summe der noch ausste- henden vereinbarten Beiträge zur Beitragsfreistellung gezahlt wurdenAltersvorsorge herab. • Durch die Beitragsfreistellung ändern sich die Verhältnisse der Garantieleistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen zum Garantiekapital des Bausteins Altersvorsorge (ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss). Die Leistungen aus dem künftigen erweiterten Kapitalbonus nach Ziffer 2.2.3 Absatz 2 b) erhöhen sich im geänderten Verhältnis. • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 6. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags- freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 6.1 Absätze 1 a) und 2 a).

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Befristung. Sie können eine unbefristete Beitragsfreistellung verlangen oder die Beitragsfreistellung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei einer Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des gewünsch- ten Zeitraums über die Wiederaufnahme der Beitragszahlung und über die Möglichkeiten zum Ausgleich der auf die beitragsfreie Zeit entfallenden Beiträge. • Auch nach der Beitragsfreistellung berechnen wir die Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. • Die garantierte Mindestrente nach Beitragsfreistellung ergibt sich aus dem Garantiekapital nach Beitragsfreistellung ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss. Dieses umfasst mindestens den bei Vertragsschluss vereinbarten →Garantie- prozentsatz der Summe 90 Prozent der Beiträge zur Altersvorsorge, die bis zur Beitragsfreistellung gezahlt wurden. • Durch die Beitragsfreistellung ändern sich die Verhältnisse der Garantieleistungen aus weiteren abgeschlossenen Bausteinen zum Garantiekapital des Bausteins Altersvorsorge (ohne Be- rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss). Die Leistungen aus dem künftigen erweiterten Kapitalbonus nach Ziffer 2.2.3 Absatz 2 b) erhöhen sich im geänderten Verhältnis. • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 67. Auf ursprünglich vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags- freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer 6.1 7.1 Absätze 1 a) und 2 a).

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