Beginn und Dauer der Leistung. 2.8.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- eignet hat, - monatlich im Voraus. 2.8.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person stirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent ge- sunken ist. Tritt dieser Fall ein erhalten Sie eine einmalige Ab- schlusszahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
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Beginn und Dauer der Leistung. 2.8.3.1 4.1 Die Unfall-Rente zahlen wir - ! rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- eignet ereignet hat, - ! monatlich im Voraus.
2.8.3.2 4.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - ! die versicherte Person stirbt oder - ! wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- gungswerkes AUB 2O11 vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 5O Prozent ge- sunken gesunken ist. Tritt dieser Fall ein erhalten Sie eine einmalige Ab- schlusszahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
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Beginn und Dauer der Leistung. 2.8.3.1 2.7.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- eignet hat, - monatlich im Voraus.
2.8.3.2 2.7.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person stirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- gungswerkes Bedingungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad Invalidi- tätsgrad unter 50 Prozent ge- sunken % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein ein, erhalten Sie eine einmalige Ab- schlusszahlung Abschlusszahlung in Höhe von vier Monatsrentenzwei Mo- natsrenten.
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Beginn und Dauer der Leistung. 2.8.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- eignet hat, - monatlich im Voraus.
2.8.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person stirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- gungswerkes Bedingungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad Invalidi- tätsgrad unter 50 Prozent ge- sunken % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein ein, erhalten Sie eine einmalige Ab- schlusszahlung Abschlusszahlung in Höhe von vier Monatsrentenzwei Mo- natsrenten.
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Beginn und Dauer der Leistung. 2.8.3.1 2.7.3.1 Die Unfall-Rente zahlen wir - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall er- eignet hat, - monatlich im Voraus.
2.8.3.2 2.7.3.2 Die Unfall-Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem - die versicherte Person stirbt oder - wir Ihnen mitteilen, dass eine nach Ziffer 9.4 dieses Bedin- gungswerkes vorgenommene Neubemessung ergeben hat, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent ge- sunken % gesunken ist. Tritt dieser Fall ein ein, erhalten Sie eine einmalige Ab- schlusszahlung Abschluss- zahlung in Höhe von vier Monatsrenten.
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