Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir > rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pfle- gebedürftigkeit erstmals ärztlich festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend nach der Meldung beim Versicherer > monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: > die versicherte Person hat das 67. Lebensjahr vollen- det oder > die versicherte Person stirbt oder > wir teilen Ihnen mit, dass eine Neubemessung erge- ben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Rückforderung erbrachter Ren- tenzahlungen erfolgt nicht.
Appears in 1 contract
Samples: www.vpv.de
Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir > rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pfle- gebedürftigkeit Leis- tungsvoraussetzung erstmals ärztlich festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend rück- wirkend nach der Meldung beim Versicherer > monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: > die versicherte Person hat das 67. Lebensjahr vollen- det oder > die versicherte Person stirbt oder > wir teilen Ihnen mit, dass eine Neubemessung erge- ben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Rückforderung erbrachter Ren- tenzahlungen erfolgt nicht.
Appears in 1 contract
Samples: www.vpv.de
Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir > rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pfle- gebedürftigkeit der Ver- lust der Grundfähigkeit erstmals ärztlich festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend rück- wirkend nach der Meldung beim Versicherer > monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: > die versicherte Person hat das 67. Lebensjahr vollen- det oder > die versicherte Person stirbt oder > wir teilen Ihnen mit, dass eine Neubemessung erge- ben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Rückforderung erbrachter Ren- tenzahlungen erfolgt nicht.
Appears in 1 contract
Samples: www.vpv.de
Beginn und Dauer der Leistung. Die Rente zahlen wir > rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem die Pfle- gebedürftigkeit Be- einträchtigung der Funktionsfähigkeit des Organs bzw. die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten erstmals ärztlich festgestellt worden ist, jedoch nicht länger als 6 Monate rückwirkend rück- wirkend nach der Meldung beim Versicherer > monatlich im Voraus. Die Rente wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: > die versicherte Person hat das 67. Lebensjahr vollen- det oder > die versicherte Person stirbt oder > wir teilen Ihnen mit, dass eine Neubemessung erge- ben hat, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine Rückforderung erbrachter Ren- tenzahlungen erfolgt nicht.
Appears in 1 contract
Samples: www.vpv.de