Begriffsdefinitionen. 2.1 Begriffsdefinitionen: "Beherberger": Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffsdefinitionen. 2.1 Begriffsdefinitionen: "„Beherberger"“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
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Samples: Beherbergungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen