Common use of Behandlung der Beiträge Clause in Contracts

Behandlung der Beiträge. Beiträge zu fondsgebundenen Rentenversicherungen können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Lebenslange Rentenleistungen aus fondsgebundenen Rentenversicherungen sind im Erlebensfall nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente. Er richtet sich nach dem Alter bei Beginn der Rentenzahlung und bleibt während der gesamten Rentenbezugsdauer gleich.

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